Fusion Festival 2019

Sämtliche Informationen, die dem Ministerium in Bezug auf das Fusion-Festival 2019 vorliegen, darunter Planungen, interner Schriftverkehr und Vermerke. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgen…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fusion Festival 2019 [#138786]
Datum
9. Mai 2019 11:11
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Informationen, die dem Ministerium in Bezug auf das Fusion-Festival 2019 vorliegen, darunter Planungen, interner Schriftverkehr und Vermerke. Personenbezogene Daten können, soweit erforderlich, geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. …
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Fusion Festival 2019 [#138786]
Datum
10. Mai 2019 08:24
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt nicht den Formerfordernissen und kann daher nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (bei Antragstellung per Fax oder postalisch jeweils versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderliche Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. Ob für einen Antrag für den Antragsteller Kosten entstehen werden, kann erst nach einer Aufwandschätzung und dem Vorliegen eines wirksamen Antrags eingeschätzt werden. Ich werde Sie in dem Falle jedenfalls zuvor informieren. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Fusion Festival 2019 [#138786]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Fusion Festival 2019 [#138786]
Datum
10. Mai 2019 13:22
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
28,6 KB
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages per Fax am 10. Mai 2019. …
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Fusion Festival 2019 [#138786]
Datum
20. Mai 2019 09:16
Status
Warte auf Antwort

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

Inhalte, die auf gesetzlicher Grundlage von öffentlichen Stellen herausgegeben werden, dürfen auch veröffentlicht werden. Das Amt hat keine gesetzliche Grundlage, um die Veröffentlichung zu untersagen. Bitte achten Sie darauf, dass personenbezogene Daten der MitarbeiterInnen von Behörden geschwärzt sind.

Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages per Fax am 10. Mai 2019. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in nach grober Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen wurde festgestellt, dass…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Fusion Festival 2019 [#138786]
Datum
22. Mai 2019 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen

Veröffentlichung eines Bescheids / einer Nachricht

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Sehr geehrteAntragsteller/in nach grober Durchsicht der von Ihnen beantragten Unterlagen wurde festgestellt, dass zur Bearbeitung Ihres Antrages eine Drittbeteiligung nach § 9 des Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V) notwendig ist, die eine entsprechende Verlängerung der Bearbeitungsfrist nach § 11 Absatz 1 IFG M-V mit sich bringt. Gemäß § 4 der Informationskostenverordnung (IFG KostVO M-V) bin ich zudem verpflichtet, Ihnen mittzuteilen, dass im Falle einer Genehmigung Ihres Antrages die Herausgabe der von Ihnen beantragten Informationen eine Kostenerhebung nach der Tarifstelle 1.3 der IFGKostVO M-V i.V.m. dem Gebührenerlass 2018/2019 des Finanzministeriums von voraussichtlich mindestens 232 Euro begründet. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Anzahl der auf den Schutz öffentlicher oder privater Belange zu prüfenden Seiten : mindestens 120 X zeitlicher Prüfaufwand je Seite ca. 2 Minuten = Zeitaufwand gesamt: mindestens 4 Stunden Personalkostensatz pro Stunde gemäß Gebührenerlasses des Finanzministeriums 2018/2019 für eine/ Beschäftigte/n der Laufbahngruppe 2 unterhalb des 2.Einstiegsamt (bisher gehobener Dienst) = 58,00 Euro 4 Stunden x 58,00 Euro/ Stunde = 232 Euro. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie vor Einleitung der Drittbeteiligung mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Die von Ihnen begehrten Dokumente wurden vollständig durch andere Stellen übermittelt (insbesondere PP Neubrandenburg, Landkreis), sodass gegebenenfalls eine Antragstellung direkt bei diesen Stellen sinnvoller wäre. Mit freundlichen Grüßen