Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Future Study des Planungsamtes der Bundeswehr "Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit"

Im August 2013 hat das Planungsamt der Bundeswehr die im Betreff benannte Studie veröffentlicht und im Internet zum Download bereitgestellt. Die Titelseite des Berichts zeigt u. a. die unter dem Link http://www.flickr.com/photos/velovotee/4184871382/ zugängliche digitale Abbildung, die von ihrem Urheber unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 2.0 zur Weiternutzung freigegeben worden ist.

1. Bitte stellen Sie mir den behördenseitigen Schriftverkehr zur Verfügung, aus dem hervorgeht, dass das Bundesministerium der Verteidigung und die ihm nachgeordneten Behörden von der Verpflichtung freigestellt worden sind, das im Betreff bezeichnete Werk seinerseits unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 2.0 freizugeben und eine Kopie der Lizenz dem verbreiteten Werk hinzuzufügen. Sofern hierdurch Persönlichkeitsrechte Dritter berührt sind, stimme ich einer entsprechenden Unkenntlichmachung im Vorhinein ausdrücklich zu.

2. Sofern ein solcher Schriftverkehr nicht vorliegt, bitte ich um Übersendung derjenigen Akten, die der Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung und seiner nachgeordneten Behören zugrunde liegen, den Verpflichtungen, die sich aus der Nachnutzung der unter 1. bezeichneten digitalen Abbildung ergeben, nicht nachzukommen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Oktober 2013
  • Frist
    19. November 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im August 2013 h…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Future Study des Planungsamtes der Bundeswehr "Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit"
Datum
17. Oktober 2013 01:37
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im August 2013 hat das Planungsamt der Bundeswehr die im Betreff benannte Studie veröffentlicht und im Internet zum Download bereitgestellt. Die Titelseite des Berichts zeigt u. a. die unter dem Link http://www.flickr.com/photos/velovotee/4184871382/ zugängliche digitale Abbildung, die von ihrem Urheber unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 2.0 zur Weiternutzung freigegeben worden ist. 1. Bitte stellen Sie mir den behördenseitigen Schriftverkehr zur Verfügung, aus dem hervorgeht, dass das Bundesministerium der Verteidigung und die ihm nachgeordneten Behörden von der Verpflichtung freigestellt worden sind, das im Betreff bezeichnete Werk seinerseits unter der Creative Commons Lizenz CC BY-NC-SA 2.0 freizugeben und eine Kopie der Lizenz dem verbreiteten Werk hinzuzufügen. Sofern hierdurch Persönlichkeitsrechte Dritter berührt sind, stimme ich einer entsprechenden Unkenntlichmachung im Vorhinein ausdrücklich zu. 2. Sofern ein solcher Schriftverkehr nicht vorliegt, bitte ich um Übersendung derjenigen Akten, die der Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung und seiner nachgeordneten Behören zugrunde liegen, den Verpflichtungen, die sich aus der Nachnutzung der unter 1. bezeichneten digitalen Abbildung ergeben, nicht nachzukommen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrtAntragsteller/in Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Future Study des Planungsamtes der Bundeswehr "Nichtstaatliche Konflikte in Räumen begrenzter Staatlichkeit" - hier: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 17.10.2013
Datum
4. November 2013 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden vom Bundesministerium der Verteidigung nach Maßgabe des § 41 Absatz 1 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ausschließlich schriftlich gegenüber dem Anfragenden und nicht öffentlich über eine Internetseite beantwortet. Dies gewährleistet zudem den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage um Übermittlung Ihrer Postadresse auf geeignetem Weg. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Klein
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.