G7 Gipfel in Münster

Anfrage an: Stadt Münster

Der WDR schreibt in seinem Artikel „Sicherheitszonen beim G7-Treffen in Münster“ Stand: 30.10.2022, 17:20 Uhr (https://www1.wdr.de/nachrichten/sicherheitszonen-muenster-g-sieben-treffen-100.html):

„Während das Einkaufen im größten Teil der Innenstadt grundsätzlich möglich sein wird, wird der Einzelhandel an Teilen des Prinzipalmarkts nach jetzigem Planungsstand an den beiden Einsatztagen nicht zu erreichen sein.“

Meine Frage lautet: werden die entsprechend betroffenen Einzelhändler für den Ausfall entschädigt? Falls ja, in welcher Höhe oder welche Berechnung wird dafür zugrunde gelegt und aus welchem Haushalt wird dieses Geld dann bezogen?
Falls nein, warum werden die entsprechend betroffenen Einzelhändler nicht für den Ausfall entschädigt?

Ergebnis der Anfrage

Auf die Frage, ob eine Entschädigung an den Einzelhandel erfolgt, kann dir Stadt Münster nicht antworten, da sie nicht der Veranstalter des G7 ist, sondern die Bundesrepublik Deutschland.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Florian Herz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Münster Details
Von
Florian Herz
Betreff
G7 Gipfel in Münster [#262137]
Datum
31. Oktober 2022 12:55
An
Stadt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der WDR schreibt in seinem Artikel „Sicherheitszonen beim G7-Treffen in Münster“ Stand: 30.10.2022, 17:20 Uhr (https://www1.wdr.de/nachrichten/sicherheitszonen-muenster-g-sieben-treffen-100.html): „Während das Einkaufen im größten Teil der Innenstadt grundsätzlich möglich sein wird, wird der Einzelhandel an Teilen des Prinzipalmarkts nach jetzigem Planungsstand an den beiden Einsatztagen nicht zu erreichen sein.“ Meine Frage lautet: werden die entsprechend betroffenen Einzelhändler für den Ausfall entschädigt? Falls ja, in welcher Höhe oder welche Berechnung wird dafür zugrunde gelegt und aus welchem Haushalt wird dieses Geld dann bezogen? Falls nein, warum werden die entsprechend betroffenen Einzelhändler nicht für den Ausfall entschädigt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Herz Anfragenr: 262137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262137/ Postanschrift Florian Herz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Herz

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Münster
Sehr geehrter Herr Herz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Münster ist nicht Veranstalter des Treffens der …
Von
Stadt Münster
Betreff
AW: G7 Gipfel in Münster [#262137]
Datum
2. November 2022 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Herz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Münster ist nicht Veranstalter des Treffens der Außenministerinnen und Außenminister der G 7 Staaten, dies ist die Bundessrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. Die Einrichtung der Sicherheitsbereiche beruht auf Anordnungen der Polizei, hier des Polizeipräsidiums Münster. Daher kann Ihnen die Stadt Münster keine Auskunft zu möglichen Entschädigungen geben, da die Stadt weder Veranstalter ist und auch keine Sicherheitsbereiche festlegt. Mit freundlichen Grüßen