GA Medizinische Handlungsanweisungen (SOP)

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

die aktuell gültige GA Medizinische Handlungsanweisungen (SOP), die in den aktuellen SOP auf Seite 6 (Anwendungsgrundlage) erwähnt wird.

Können Sie mir ebenfalls mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die GA bzw. die SOP für die Mitarbeiter*innen externer Organisationen, die im Rettungsdienst eingebunden sind (z.B. DRK, ASB, usw.) gilt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Keanu Dölle
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Keanu Dölle
Betreff
GA Medizinische Handlungsanweisungen (SOP) [#252062]
Datum
24. Juni 2022 14:58
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die aktuell gültige GA Medizinische Handlungsanweisungen (SOP), die in den aktuellen SOP auf Seite 6 (Anwendungsgrundlage) erwähnt wird. Können Sie mir ebenfalls mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage die GA bzw. die SOP für die Mitarbeiter*innen externer Organisationen, die im Rettungsdienst eingebunden sind (z.B. DRK, ASB, usw.) gilt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle Anfragenr: 252062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252062/ Postanschrift Keanu Dölle << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Keanu Dölle

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Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Dölle, vielen Dank für Ihre Mail vom 24.06.2022. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussic…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
WG: (EXTERN) GA Medizinische Handlungsanweisungen (SOP) [#252062]
Datum
27. Juni 2022 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dölle, vielen Dank für Ihre Mail vom 24.06.2022. Vorab baten Sie um Mitteilung der voraussichtlichen Kosten für die Auskunft. Akteneinsicht und Aktenauskunft sind gemäß § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 a), Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses. Nach dieser Tarifstelle müssen Gebühren zwischen 5 und 100 Euro erhoben werden. Die erbetenen Daten werden im Stab Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr vorgehalten. Das bedeutet, ein:e Mitarbeiter:in des gehobenen Dienstes wird mit der Bearbeitung Ihres Antrags beschäftigt sein und ein:e Mitarbeiter:in des höheren Dienstes das Review vornehmen . Als Kalkulationsgrundlage für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach werden für einen Mitarbeitenden im gehobenen Dienst 73,45 Euro pro Stunde und im höheren Dienst 90,73 pro Stunde angesetzt. Nach einer ersten Voreinschätzung des Fachbereiches wird eine Bearbeitungszeit von 0,5 Stunden im gehobenen sowie 0,2 Stunden im höheren Dienst erforderlich sein. Damit wären Gebühren in Höhe von 54,88 Euro, von Ihnen zu entrichten. Ich bitte Sie um kurze Mitteilung per Mail, ob Sie an Ihrem Auskunftsersuchen festhalten und falls ja, um Erklärung der Gebührenübernahme. Sollte ich bis zum 13. Juli 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und schließe den Vorgang hier ab. Mit freundlichen Grüßen