Gab es Fehler bei Zinsberechnungen?
Antrag nach dem HDSIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Stellungnahme, ob es bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg im Zeitraum 01.01.1990 bis zum 31.08.2019 aufgrund von Unfähigkeit oder Vorsatz eine falsche Berechnung von Zinsen kam. (Sowohl auf Guthanen wie auch auf (Dispo-) Kredit.
- eine Stellungnahme, ob es bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg in dem Zeitraum 01.01.2017 bis zum 31.08.2019 zur Abbuchung von Kontoführungsgebühren ohne Vertragsgrundlage kam. Und ob betroffene Kunden von unberechtigten Kontoführungsgebührabbuchungen diese bereits zurück erstattet bekommen haben. Falls nein, bitte ich Erklärung warum die Erstattung bis heute nicht erfolgt ist.
- eine Stellungnahme, ob die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg nach dem Bericht bzw. Der Dokumentation der ARD mit dem Titel "Der rote Riese zockt ab" hinreichend überprüft hat, ob es auch bei der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg zu gleichen oder ähnlichen Abbrechnungsfehlern kam, wie diese in zuvor genannter ARD-Dokumentation beschrieben wurden.
- eine Stellungnahme, an wen sich betroffene Kunden konkret wenden sollen, wenn sie Abrechnungsbetrug der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg festgestellt haben.
- Übersicht der Wirtschaftsprüfer verantwortlich für die Unterzeichnung der Abschlüsse der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg der Jahre 2008 bis 2018.
- eine Stellungnahme, ob die Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Abrechnungsfehler der letzten 30 Jahre proaktiv und vollständig korrigiert und den Geschädigten zeitnah enstandenen Schaden ersetzt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) Sollte diese Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum6. September 2019
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8. Oktober 2019
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