Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart lehnt Herausgabe von Umweltinformationen ab
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart lehnte mit dem Bescheid vom 25. Juli 2019 und dem Widerspruchsbescheid vom 20. November 2019 die Herausgabe des Vertrages mit dem Unternehmer ab, der im Jahr 2018 mit der Fällung von 220 Eichen im Naturschutzgebiet Eichenhain in Stuttgart beauftragt wurde.
Ich möchte Zugang zu den Vertragsinformationen erhalten, da ich befürchte, dass das Naturschutzgebiet durch unternehmerische Interessen, die mit dem Verkauf von hochpreisigen Eichenholz einhergehen, gefährdet werden könnte.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg empfahl mir, das Regierungspräsidium zu kontaktieren. Bei den Vertragsunterlagen handle es sich um Umweltinformationen, die den Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und damit die Zuständigkeit des Beauftragten zur Beratung verdränge.
Können Sie in der Sache vermitteln, damit das Garten-, Friedhofs- und Forstamt Stuttgart Zugang zu den Vertragsunterlagen gewährt? Eventuell ist zu prüfen, ob wettbewerbsrelevante Informationen des Unternehmers geschwärzt werden müssen.
Information nicht vorhanden
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Datum11. Juni 2020
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11. Juli 2020
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