Gas-Umlage ab Oktober 2022

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ersuche ich Sie um folgende Auskünfte zur beschlossenen Gas-Umlage:

1. Bei der Umlage sollen sowohl gewerbliche als auch private Gaskunden die Ersatzbeschaffungskosten der bisher 12 Gasimporteure, welche Bedarf angemeldet haben, finanzieren. Welche Importeure sind das bis Stand heute?

2. Wie und von wem werden die tatsächlichen Mehrkosten für die Ersatzbeshaffung kontrolliert, und wo werden sie künftig öffentlich zugänglich gemacht?

3. Wie werden künftigen Gewinne der Gasimporteure bei dieser Umlage bis 2024/2025 berücksichtigt, und welches Ministerium kontrolliert dies?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. August 2022
  • Frist
    17. September 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ersuche ich Sie um folgende Auskünfte zur bes…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gas-Umlage ab Oktober 2022 [#257135]
Datum
15. August 2022 19:59
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ersuche ich Sie um folgende Auskünfte zur beschlossenen Gas-Umlage: 1. Bei der Umlage sollen sowohl gewerbliche als auch private Gaskunden die Ersatzbeschaffungskosten der bisher 12 Gasimporteure, welche Bedarf angemeldet haben, finanzieren. Welche Importeure sind das bis Stand heute? 2. Wie und von wem werden die tatsächlichen Mehrkosten für die Ersatzbeshaffung kontrolliert, und wo werden sie künftig öffentlich zugänglich gemacht? 3. Wie werden künftigen Gewinne der Gasimporteure bei dieser Umlage bis 2024/2025 berücksichtigt, und welches Ministerium kontrolliert dies? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257135/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gas-Umlage ab Oktober 2022“ vom 15.08.2022 (#2…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gas-Umlage ab Oktober 2022 [#257135]
Datum
17. September 2022 09:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gas-Umlage ab Oktober 2022“ vom 15.08.2022 (#257135) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. In der Zwischenzeit hat "Trading Hub Europe" eine FAQ veröffentlich, die einige Fragen beantwortet. Deshalb ziehe ich meine Anfrage ans BMWK vorerst zurück. https://www.tradinghub.eu/Portals/0/Bundesnetzagentur/20220822_FAQ%20Gasbeschaffungsumlage_Gasspeicherumlage.pdf Sollte sich nach dem Start der Gasumlage weitere Fragen, oder eine nicht transparente Darstellung für die Öffentlichkeit ergeben, behalte ich mir vor einen neuen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 15.08.2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Gas-Umlage ab Oktober 2022 [#257135]
Datum
1. Februar 2023 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Antrag vom 15.08.2022 begehren Sie Zugang zu amtlichen Informationen über die Gas-Umlage: 1. Bei der Umlage sollen sowohl gewerbliche als auch private Gaskunden die Ersatzbeschaffungskosten der bisher 12 Gasimporteure, welche Bedarf angemeldet haben, finanzieren. Welche Importeure sind das bis Stand heute? 2. Wie und von wem werden die tatsächlichen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung kontrolliert, und wo werden sie künftig öffentlich zugänglich gemacht? 3. Wie werden künftigen Gewinne der Gasimporteure bei dieser Umlage bis 2024/2025 berücksichtigt, und welches Ministerium kontrolliert dies? Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Verordnung nach § 26 des Energiesicherungsgesetzes über einen finanziellen Ausgleich durch eine saldierte Preisanpassung (Gaspreisanpassungsverordnung - GasPrAnpV) mit Wirkung zum 09.08.2022 aufgehoben (vgl. Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung vom 03.10.2022, BAnz AT 03.10.2022 V1). Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten möchten. Ihrer Rückmeldung sehe ich bis spätestens 17. Februar 2023 entgegen. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass sich der Antrag erledigt hat. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#257135] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Gas-Uml…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#257135]
Datum
1. Februar 2023 22:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Gas-Umlage ab Oktober 2022“ (15.08.2022, #257135) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>