Gästeliste des Herrn Bundespräsidenten der Gäste zum Bürgerfest am 05.09.2014 im Park und im Schloss Bellevue

Anfrage an: Bundespräsidialamt

der Herr Bundespräsident hat mich zum Bürgerfest am 05.09.2014 eingeladen. Bitte senden mir zur Vorabinformation die Gästeliste des Herrn Bundespäsidenten der Gäste zum Bürgerfest am 05.09.2014.
Besten Dank!

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2014
  • Frist
    30. September 2014
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Peter-Dieter Dr. Winter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Herr Bundesp…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Peter-Dieter Dr. Winter
Betreff
Gästeliste des Herrn Bundespräsidenten der Gäste zum Bürgerfest am 05.09.2014 im Park und im Schloss Bellevue [#7245]
Datum
25. August 2014 20:55
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Herr Bundespräsident hat mich zum Bürgerfest am 05.09.2014 eingeladen. Bitte senden mir zur Vorabinformation die Gästeliste des Herrn Bundespäsidenten der Gäste zum Bürgerfest am 05.09.2014. Besten Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Peter-Dieter Dr. Winter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter-Dieter Dr. Winter << Adresse entfernt >>
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