Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls 2000 bis 2020

Anfrage an: Stadt Heilbronn

Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls in den Jahren 2000 bis 2020.

Hilfsweise eine anonyme Auflistung des Berufsstatus oder Amts z.B. Bäcker, Rechtsanwältin, Arbeit suchender, Leiterin Liegenschaftsamt, Kraftfahrer, Bundestagsabgeordneter etc.

"Das traditionsreiche Heilbronner Hasenmahl findet alljährlich an einem Freitagabend im Januar statt. Oberbürgermeister und Gemeinderat laden Gäste aus allen gesellschaftlichen Bereichen der Stadt in den Ratskeller ein...", beschreibt das Stadtarchiv diese schöne Veranstaltung, an der ich ebenfalls bereits teilnehmen durfte.

Um festzustellen, ob alle gesellschaftlichen Bereiche ausgewogen berücksichtigt werden, bitte ich ich um Herausgabe und Offenlegung der benannten Informationen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    4872,00 Euro
  • 5 Follower:innen
Paddy Gsell
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gästelist…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls 2000 bis 2020 [#174469]
Datum
19. Januar 2020 02:55
An
Stadt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls in den Jahren 2000 bis 2020. Hilfsweise eine anonyme Auflistung des Berufsstatus oder Amts z.B. Bäcker, Rechtsanwältin, Arbeit suchender, Leiterin Liegenschaftsamt, Kraftfahrer, Bundestagsabgeordneter etc. "Das traditionsreiche Heilbronner Hasenmahl findet alljährlich an einem Freitagabend im Januar statt. Oberbürgermeister und Gemeinderat laden Gäste aus allen gesellschaftlichen Bereichen der Stadt in den Ratskeller ein...", beschreibt das Stadtarchiv diese schöne Veranstaltung, an der ich ebenfalls bereits teilnehmen durfte. Um festzustellen, ob alle gesellschaftlichen Bereiche ausgewogen berücksichtigt werden, bitte ich ich um Herausgabe und Offenlegung der benannten Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anfragenr: 174469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174469
Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell
Stadt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Gsell, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitte…
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls 2000 bis 2020 [#174469]
Datum
3. Februar 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gsell, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, bitten wir zunächst um eine vollständige Angabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Ohne eine Identifizierung des Anfragenden, kann weder die Antragsberechtigung nach § 3 LIFG noch die Handlungsfähigkeit nach § 12 LVwVfG geprüft werden. Vielmehr muss sichergestellt sein, dass Anfragen nur von tatsächlich existierenden natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden und keine Personen „erfunden“ oder Anträge unter Namen Dritter gestellt werden, die selbst hiervon keine Kenntnis haben. Auch für den Fall der Ablehnung eines Antrags oder wenn Gebühren entstehen ist die Identifizierung des Antragstellers nötig, da ansonsten ein Bescheid nicht hinreichend bestimmt ist, bzw. der Gebührenschuldner nicht festgelegt ist. Ferner bitten wir gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 LIFG um Präzisierung Ihres Antrags. Die Formulierung "Gästelisten" in Ihrem Antrag lässt nicht klar erkennen, ob Sie nur eine Liste mit Namen und ggf. Funktion der jeweiligen Gäste begehren, oder ob diese zusätzlich auch noch die Anschrift der Gäste enthalten soll. Nach Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Anschrift können wir Sie dann im nächsten Schritt auch schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren. Mit freundlichen Grüßen
Paddy Gsell
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Rückmeldung. Grundsätzlich beantrage ich eine die Hera…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
AW: Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls 2000 bis 2020 [#174469]
Datum
3. Februar 2020 21:01
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Rückmeldung. Grundsätzlich beantrage ich eine die Herausgabe der geladenen Vornamen und Nachnamen, sodass ich Beruf und Funktion der Gäste ggf. selbst recherchieren könnte. Hilfsweise eine anonyme Auflistung von Berufen, Funktionen und Ämtern wie im Antrag beschrieben, ohne Namen zu benennen. Bitte um Mitteilung der Kosten. Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anfragenr: 174469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174469 Postanschrift Paddy Gsell << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Heilbronn
Antwortschreiben Siehe Schreiben im Anhang
Von
Stadt Heilbronn
Via
Briefpost
Betreff
Antwortschreiben
Datum
17. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Siehe Schreiben im Anhang
Paddy Gsell
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls 2000 bis 2020“ [#174469] [#174469]
Datum
7. März 2020 18:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174469 Am 19.01.2020 habe ich über das Portal FragdenStaat.de eine IFG Anfrage bei der Stadt Heilbronn gestellt. Es geht um die Herausgabe der Gästelisten des traditionellen Heilbronner Hasenmahls in den Jahren 2000 bis 2020. "Das traditionsreiche Heilbronner Hasenmahl findet alljährlich an einem Freitagabend im Januar statt. Oberbürgermeister und Gemeinderat laden Gäste aus allen gesellschaftlichen Bereichen der Stadt in den Ratskeller ein...", beschreibt das Stadtarchiv diese schöne Veranstaltung, an der ich ebenfalls bereits teilnehmen durfte. Mit Schreiben vom 12.02.2020 - zugegangen am 18.02.2020 - antwortet die Stadt Heilbronn, dass bei meinem Antrag auf Übersendung der Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls in den Jahren 2000 bis 2020 zu berücksichtigen sei, dass die Gästelisten personenbezogene Daten von einer Vielzahl von Personen enthielten, nämlich die Namen von in der Regel 140 Gästen je Jahr. Bei insgesamt 21 Jahren seien dies 140 x 21 = 2.940 Namen. Da nicht ausgeschlossen sei, dass die betroffenen Personen im Einzelfall ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben, sei ihnen jeweils gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 LIFG schriftlich oder elektronisch Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Erteilung ihrer Einwilligung in den Informations zu geben. Für die Versendung dieses Schreiben entstünden Portokosten i.H.v. 2.352,00 € (= 2.940 x 0,80 €). Sofern meinem Antrag auf Zusendung der Gästelisten entsprochen würde, sei die Entscheidung wiederum den Gästen gem. § 8 Abs. 2 LIFG bekannt zu geben. Hierfür fielen weitere 2.352,00 € Portokosten an. Schließlich sei auch das Übertragen der Namen und Anschrift der Gäste aus der Gästeliste für die Serienbriefanschreiben an die Betroffenen und das anschließende Ausdrucken, Kuvertieren und Verschicken mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Zu veranschlagen seien ca. 35 Stunden. Es enstünden Gesamtkosten i.H.v. 7.224,00 € (= 2.352,00 + 2.352,00 + 2.520,00 €). Zudem entstünden durch meinen Hilfsantrag weitere Kosten i.H.v. 864,00 €. Die Stadt verweist im Übrigen darauf, dass binnen eines Monats zu erklären sei, ob de Antrag weiterverfolgt oder zurückgenommen werde. Somit muss ich bis spätestens zum 18.03.2020 Stellung nehmen. Ich bestreite den Vortrag sowie die Kostenberechnung der Stadt Heilbronn dem Grunde und der Höhe nach. Bemerkenswert ist zunächst, dass die Stadt Heilbronn zugesteht, dass Gästelisten 2000 bis 2020 vorliegen bzw. sie bestreitet das Vorliegen dieser Listen nicht. Meines Erachtens ist die Einholung der Einwilligung der Teilnehmer per Post sowie per E-Mail nicht notwendig. Vorliegend überwiegt gem. § 5 Abs. 1 LIFG das Öffentliche Interesse der Allgemeinheit die Einzelinteressen der Gäste. Das Hasenmahl ist ein lokales, kommunales zeitgeschichtliches Ereignis im Ratskeller der Stadt Heilbronn. Die Gäste, die häufig ehrenamtlich, kommunalpolitisch oder in der freien Wirtschaft tätig sind, sind Personen der lokalen Zeitgeschichte. Die Gäste des Hasenmahls sollen einen gesellschaftlichen Querschnitt abbilden. Bürgermeister, Gemeinderäte, Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, Arbeiter, Angestellte, Arbeitsuchende, Langzeitarbeitslose, Krankenschwestern sollten hier zusammenkommen. Um prüfen zu können, ob die Stadt Heilbronn der gesellschaftlichen Ausgewogenheit bei der Veranstaltung des Hasenmahls gerecht wird, ist die Veröffentlichung dieser Gästelisten erforderlich. Schon die Tatsache, dass regelmäßig Bilder der Gäste in der reichweite- und auflagestarken (78.000) Heilbronner Stimme (Online + Print) veröffentlicht werden, spricht für die Öffentlichkeit dieses Ereignisses: https://www.stimme.de/service/bilder/... https://www.stimme.de/heilbronn/hn/Ha... Meines Erachtens ist das Anschreiben der Gäste und die Einholung der Einwilligungen nicht nötig gem. §§ 5,8 LIFG, wenn die Veranstaltung von öffentlichem Interesse ist. Ich bitte Sie um die rechtliche Beurteilung dieses Sachverhalts. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anhänge: - 174469.pdf - 2020-02-17_1-antwort_stadtheilbronn_12022020_eingang18022020.pdf Anfragenr: 174469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174469
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Paddy Gsell
Sehr geehrte [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.02.2020, das mir am 18.02.2020 zugegangen ist…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls 2000 bis 2020“ [#174469] [#174469]
Datum
14. März 2020 22:35
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 12.02.2020, das mir am 18.02.2020 zugegangen ist. Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich werde meinen Antrag zunächst nicht zurücknehmen. Ich habe eine Anfrage zur Vermittlung beim LfDI Baden-Württemberg gestellt. Dieser antwortet in der Regel binnen eines Monats. Wir sollten die Einschätzung der Aufsichtsbehörde abwarten. Meines Erachtens ist die kostenintensive Einholung tausender von Einwilligungen gem. Art. 5 Abs. 1 LIFG BW hier nicht erforderlich, da das Öffentliche Interesse an der Herausgabe der Gästelisten überwiegt. Die Heilbronner Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz solcher Veranstaltungen, um sehen zu kennen, ob ein ausgewogenes Verhältnis von "Lokalprominenz", öffentlichen Personen lokaler Zeitgeschichte und den Bürger*innen im Übrigen besteht. Denn das ist der Zweck des Hasenmahls. Pluralismus. Zweck von Transparenz ist Vertrauen schaffen in die Verwaltung der Stadt. Dass die Gästelisten vorliegen, bestreiten Sie nicht. Wenn keine Einwilligung erforderlich ist, sind keine Briefe erforderlich, entstehen keine Portokosten und keine Verwaltungsgebühren. Der Gebührenbescheid wäre rechtswidrig. Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anfragenr: 174469 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Paddy Gsell [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt]
Stadt Heilbronn
Sehr geehrter Herr Gsell, wir sind mit damit einverstanden, die Antwort des LfDI Baden-Württemberg abzuwarten. …
Von
Stadt Heilbronn
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Herausgabe der Gästelisten des Heilbronner Hasenmahls 2000 bis 2020“ [#174469] [#174469]
Datum
17. März 2020 09:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Gsell, wir sind mit damit einverstanden, die Antwort des LfDI Baden-Württemberg abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Gsell, als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundliche…
137,3 KB
Sehr geehrter Herr Gsell, als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
Paddy Gsell
AW: Informationsfreiheit [#174469] Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 27.01.2021 hat die Aufsichtsbe…
An Stadt Heilbronn Details
Von
Paddy Gsell
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#174469]
Datum
30. März 2021 10:34
An
Stadt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Schreiben vom 27.01.2021 hat die Aufsichtsbehörde fesgestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse (Haupt- und Hilfsantrag) hier überwiegt. Sie müssen die Gästelisten 2000 bis 2020 herausgeben, um die Ausgewogenheit der Gästebesetzung nachzuweisen. Vorher müssten Sie die Betroffenen darüber informieren. Da Sie hierfür Kosten berechnen könnten, müssten Sie mir diese vorab nochmals neu berechnet mitteilen, damit ich entscheiden kann, ob ich das Verfahren weiterverfolgen will. Am liebsten wäre mir allerdings, wenn wir eine Lösung finden, wie wir die Daten schützen und trotzdem dem öffentlichen Informationsinteresse gerecht werden. Ich denke, hierfür bietet sich die Umsetzung meines Hilfsantrags an, sprich die Benennung der Berufe ohne Nennung der Namen. Wenn kein Personenbezug herstellbar ist, dann müssten Sie auch nicht gem. Art. 13 DSGVO informieren. Mit freundlichen Grüßen Paddy Gsell Anfragenr: 174469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174469/ Postanschrift Paddy Gsell << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Heilbronn
Schreiben der Stadt Heilbronn vom 12.05.2021 Die Stadt Heilbronn bestätigt den Haupt- und Hilfsantrag und schließt…
Von
Stadt Heilbronn
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben der Stadt Heilbronn vom 12.05.2021
Datum
12. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Stadt Heilbronn bestätigt den Haupt- und Hilfsantrag und schließt sich somit dem Antragsteller und der Aufsichtsbehörde an. Die Stadt Heilbronn ist nun der Ansicht, dass sie die Gästelisten des Hasenmahls der Jahre 2000 bis 2020 herausgeben müsse, da hier das Öffentliche Informationsinteresse überwiege. Jedoch seien die Gäste vorab zu informieren. Die Stadt reduzierte die bisher veranschlagten Portokosten auf voraussichtlich 4.872 €. Die Kosten für die Übermittlung der anonymisierten Daten, sprich die Auflistung von Beruf, Position, Amt werden auf 864 € geschätzt.