Gastgeschenke

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Eine Auflistung von Gastgeschenken, die deutsche Amtsträger*innen auf Dienstreisen in andere Länder im Jahre 2019 erhielten. Bitte ferner aufschlüsseln nach, falls bekannt, Bedeutung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflis…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Gastgeschenke [#174853]
Datum
21. Januar 2020 14:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung von Gastgeschenken, die deutsche Amtsträger*innen auf Dienstreisen in andere Länder im Jahre 2019 erhielten. Bitte ferner aufschlüsseln nach, falls bekannt, Bedeutung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853 Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke; Vg. 032-2020
Datum
21. Januar 2020 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage und die postalische Zusendun…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke; Vg. 032-2020 [#174853]
Datum
6. Februar 2020 12:08
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage und die postalische Zusendung der Liste. Gerne würde ich nun Wissen, wo sich die Gegenstände befinden. Was passiert nach dem Erhalt eines Gastgeschenkes? Werden diese an einem bestimmten Ort aufbewahrt? Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Verbleib von Gastgeschenken; Vg. 063-2020
Datum
13. Februar 2020 15:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geeth…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Verbleib von Gastgeschenken; Vg. 063-2020 [#174853]
Datum
13. Februar 2020 16:51
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853
Auswärtiges Amt
Verbleib von Gastgeschenken
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Verbleib von Gastgeschenken
Datum
21. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> Bitte senden Sie mir folgendes zu: 1.Wie groß ist die Lagerfläche der unter…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Verbleib von Gastgeschenken [#174853]
Datum
6. April 2020 19:42
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Bitte senden Sie mir folgendes zu: 1.Wie groß ist die Lagerfläche der unter Verschluss aufbewahrten Geschenke? 2. Liste mit Geschenken, welche Ende 2019 dem Verwertungsunternehmen des Bundes VEBEG Gmbh übergeben wurden.(Antwortschreiben Punkt 5.) Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Verbleib von Gastgeschenken, Vg. Nr. 140-2020
Datum
9. April 2020 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir folgendes zu: Dienstliche Anweisung zur Feststellung de…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Verbleib von Gastgeschenken, Vg. Nr. 140-2020 [#174853]
Datum
30. April 2020 14:31
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir folgendes zu: Dienstliche Anweisung zur Feststellung des materiellen Wertes (Punkt2) Wie hoch war der Verwertungserlös (Punkt 5) 2019? Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke, Vg. 174-2020
Datum
5. Mai 2020 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geeth…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke, Vg. 174-2020 [#174853]
Datum
7. Mai 2020 12:27
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Liste (vom 29.01.2020) enthält nur ein Datum und eine Beschreibung des g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke, Vg. 174-2020 [#174853]
Datum
3. Juni 2020 14:31
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Die Liste (vom 29.01.2020) enthält nur ein Datum und eine Beschreibung des geschenkten Gegenstandes. Bitte senden Sie mir folgende Information zu: Ergänzung der übermittelten Liste um den Hinweis des Geberlandes. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke, Vg. 234-2020
Datum
5. Juni 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich halte an meiner Anfrage fest. Bei anfallenden Kosten bitte ich um eine n…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke, Vg. 234-2020 [#174853]
Datum
13. Juni 2020 13:46
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich halte an meiner Anfrage fest. Bei anfallenden Kosten bitte ich um eine nachvollziehbare Aufschlüsselung. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853
Auswärtiges Amt
Bescheid mit Hinweisen zum Geberland
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid mit Hinweisen zum Geberland
Datum
17. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Auswärtiges Amt
Bescheid
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
17. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Belia Zanna Geetha Brückner
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich bitte um die Bereitstellung weiterer Informationen: zu Punkt 1: Elektro…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Gastgeschenke, Vg. 234-2020 [#174853]
Datum
18. Juni 2020 13:36
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich bitte um die Bereitstellung weiterer Informationen: zu Punkt 1: Elektronisches Raumbuch in dem die Geschenke zur dientlichen Verwendung inventarisiert sind (Stand: 18.06.2020) zu Punkt 2: In welchen zeitlichen Abständen werden die Geschenke, welche einen offensichtlich geringeren Wert als 50 EUR haben an Selbsthilfeeinrichtungen des Auswärtigen Amts oder gemeinnützigen Einrichtungen überlassen? Liste dieser möglichen Einrichtungen. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 174853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174853/

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Auswärtiges Amt
Elektronisches Raumbuch_Gastgeschnkliste 2020
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Elektronisches Raumbuch_Gastgeschnkliste 2020
Datum
23. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen