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Gastgeschenke Bundesminister Gerd Müller, MdB (CSU)

-Eine Liste der Gastgeschenke die Bundesminister Gerd Müller, MdB (CSU) auf Dienstreisen während seiner Amtszeit erhielt.
Eine Liste für die Amtsperioden Kabinett Merkel III und IV.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
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Belia Zanna Geetha Brückner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Eine Liste der …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
Gastgeschenke Bundesminister Gerd Müller, MdB (CSU) [#203865]
Datum
17. November 2020 15:45
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Eine Liste der Gastgeschenke die Bundesminister Gerd Müller, MdB (CSU) auf Dienstreisen während seiner Amtszeit erhielt. Eine Liste für die Amtsperioden Kabinett Merkel III und IV.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 203865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203865/ Postanschrift Belia Zanna Geetha Brückner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/104 - hier: Eingangsbetätigung Sehr geehrte Frau Brückner, ich bestätige de…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/104 - hier: Eingangsbetätigung
Datum
18. November 2020 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17. November 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenübergabeverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/ 103 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Brückner, ich nehme Bez…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/ 103 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
25. November 2020 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Brückner, ich nehme Bezug auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema "Gastgeschenke, die Bundesminister Gerd Müller, MdB (CSU) auf Dienstreisen während seiner Amtszeit erhielt" vom 17. November 2020. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt dafür 30 EUR, gemäß § 10 IFG i.V.m. Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV Teil A, Nr. 1.3. Je nach tatsächlich entstehendem Arbeitsaufwand kann die Gebühr im Ergebnis aber auch höher ausfallen. Bereits die Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung verursacht einen gewissen Arbeitsaufwand. Dieser Arbeitsaufwand ist nur dann gerechtfertigt, wenn Sie bereit sind, im Falle einer späteren Herausgabe von Informationen jedenfalls die gesetzliche Mindestgebühr zu entrichten. Denn wenn Sie bereits absehen können, dass Sie Ihren Antrag nicht einmal dann aufrechterhalten möchten, wenn nur die Mindestgebühr erhoben wird, ist eine genauere Kostenschätzung nicht notwendig. Daher bitte ich Sie bis zum 30. November 2020 um schriftliche Bestätigung, dass Sie jedenfalls dazu bereit sind, die gesetzliche Mindestgebühr in Höhe von 30 EUR zu übernehmen und Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sobald Ihre Bestätigung hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/ 103 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865] Sehr geehrte<< Anrede …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0289/ 103 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865]
Datum
26. November 2020 09:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich halte an meiner Anfrage fest, und bin bereit die 30 Euro Gebühren zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 203865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203865/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 104 - hier: Bescheid Sehr geehrte Frau Brückner, mit Bezug auf Ihren Antrag…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 104 - hier: Bescheid
Datum
30. November 2020 09:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
759,1 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
Geschenkeeingang_BM_Dr._Mller_ab_22.10.2013.xlsx
17,1 KB
Sehr geehrte Frau Brückner, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 17. November 2020 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 30. November 2020 einschließlich einer Anlage. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 104 - hier: Bescheid [#203865] Sehr geehrte<< Anrede >> Vie…
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Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0289 / 104 - hier: Bescheid [#203865]
Datum
30. November 2020 13:50
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Auskunft. Allerdings stellen sich nun weitere Fragen. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.Wo befinden sich die Geschenke aktuell? Wo und wie lange werden diese aufbewahrt? 2.Nachtragung der Daten der Übergabe sowie Ergänzung der gebenden Nationen 3.Liste der verschenkten Gegenstände auf Dienstreisen während der Amtszeit Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 203865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203865/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - Z14 O4010 - 0289/110 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Brückner, ich bestätige den E…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - Z14 O4010 - 0289/110 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
2. Dezember 2020 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Brückner, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30. November 2020, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Brückner, mit Bezug auf…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
3. Dezember 2020 12:32
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, mit Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG vom 30. November 2020 übersende ich Ihnen mein Schreiben vom 03. Dezember 2020. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865] Sehr geehrte<< Anrede …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865]
Datum
15. Januar 2021 16:34
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gastgeschenke Bundesminister Gerd Müller, MdB (CSU)“ vom 17.11.2020 (#203865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 203865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203865/
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865] Sehr geehrte<< Anrede …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865]
Datum
18. Januar 2021 19:18
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gastgeschenke Bundesminister Gerd Müller, MdB (CSU)“ vom 17.11.2020 (#203865) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 203865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203865/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865] Sehr geehrte Frau Brückn…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865]
Datum
19. Januar 2021 07:40
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, Ihre IFG Anfrage vom 17. November 2020 habe ich am 30. November 2020 beantwortet. Der Bescheid einschl. Anlagen ist Ihnen über das Portal "FragDenStaat" per Mail zugegangen. Mit freundlichen Grüßen
Belia Zanna Geetha Brückner
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865] Sehr geehrte<< Anr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Belia Zanna Geetha Brückner
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0289/110 - hier: Gebührenkonkretisierung [#203865]
Datum
19. Januar 2021 11:24
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich bin mit den Gebühren einverstanden und halte an meiner Anfrage fest. Mit freundlichen Grüßen Belia Zanna Geetha Brückner Anfragenr: 203865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203865/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291 005 - hier: Wiederaufnahme der Bearbeitung Sehr geehrte Frau Brückner, mit Sc…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291 005 - hier: Wiederaufnahme der Bearbeitung
Datum
20. Januar 2021 15:25
Status
image001.png
392 Bytes


Sehr geehrte Frau Brückner, mit Schreiben vom 03. Dezember 2020 habe ich Sie über die voraussichtlich anfallenden Gebühren, die für die Bearbeitung Ihrer Anträge anfallen werden, informiert. Hierzu habe ich Sie um Rückmeldung bis zum 09. Dezember 2020 gebeten. Da Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht geäußert hatten, hatte ich die Bearbeitung Ihrer Anträge eingestellt. Mit Ihrer Mail vom 19. Januar 2021 erklären Sie sich nunmehr bereit, die voraussichtlich anfallenden Gebühren für die Beantwortung Ihrer Anfragen zu zahlen. Gerne nehme ich die Bearbeitung der Anträge daher wieder auf. Ihre Anträge werden unter folgenden Geschäftszeichen geführt: 1. Wo befinden sich die Geschenke aktuell? 2. Wo und wie lange werden diese aufbewahrt? 3. Nachtragung der Daten der Übergabe sowie Ergänzung der gebenden Nationen. [cid:image001.png@01D6EF40.7CEEAB90] Z14 O4010 0291 005 - 001 4. Liste der verschenkten Gegenstände auf Dienstreisen während der Amtszeit. Z14 O4010 0291 005 - 002 Ich habe Ihre Anträge an das in meinem Haus zuständigen Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats - beginnend ab 19. Januar 2021 - erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr IFG-Antrag - Z14 O4010-0291/005 001 und Z14 O4010-0291/005 002 - hier: Bescheid Sehr geehrte Frau Brückner, m…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Z14 O4010-0291/005 001 und Z14 O4010-0291/005 002 - hier: Bescheid
Datum
15. Februar 2021 12:03
Status
Sehr geehrte Frau Brückner, mit Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 19. Januar 2021 übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 08. Februar 2021 nebst Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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