Gaststätten in München

Eine Liste aller Gaststätten in München mit folgenden Angaben:
- Betriebsart der Gaststätte
- Name der Gaststätte
- Anschrift der Gaststätte
- Ist der Zugang zu Toiletten und Gaststätte behindertengerecht (Ja/Nein)?
- Verfügt die Gaststätte über Aussenflächen (Ja/Nein)?
- Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt (Ja/Nein) ?
- Werden Speisen abgegeben (Vollküche/Teilküche/Nein)?
- Sind Geldspielgeräte vorhanden (Ja/Nein)?
- Datum der letzten Änderung des Eintrags

Eventuell in den Unterlagen enthaltene personenbezogene Daten dürfen Sie gerne schwärzen. Sämtliche erfragten Auskünfte werden im Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
(nach § 2 Abs. 1 GastG) abgefragt und sollten der Stadtverwaltung vorliegen, womit eine Beantwortung m.E. nach problemlos möglich ist.

Bitte senden Sie mir die Auskünfte in strukturierter, maschinenlesbarer Form zu - bevorzugt als csv oder Excel-Datei.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • Ein:e Follower:in
Marco Lehner
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
Marco Lehner
Betreff
Gaststätten in München [#33166]
Datum
30. August 2018 15:27
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Gaststätten in München mit folgenden Angaben: - Betriebsart der Gaststätte - Name der Gaststätte - Anschrift der Gaststätte - Ist der Zugang zu Toiletten und Gaststätte behindertengerecht (Ja/Nein)? - Verfügt die Gaststätte über Aussenflächen (Ja/Nein)? - Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt (Ja/Nein) ? - Werden Speisen abgegeben (Vollküche/Teilküche/Nein)? - Sind Geldspielgeräte vorhanden (Ja/Nein)? - Datum der letzten Änderung des Eintrags Eventuell in den Unterlagen enthaltene personenbezogene Daten dürfen Sie gerne schwärzen. Sämtliche erfragten Auskünfte werden im Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (nach § 2 Abs. 1 GastG) abgefragt und sollten der Stadtverwaltung vorliegen, womit eine Beantwortung m.E. nach problemlos möglich ist. Bitte senden Sie mir die Auskünfte in strukturierter, maschinenlesbarer Form zu - bevorzugt als csv oder Excel-Datei.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marco Lehner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marco Lehner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marco Lehner
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Herr Lehner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergele…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Gaststätten in München [#33166]
Datum
30. August 2018 16:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Lehner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrter Herr Lehner, Ihre Fragen beantwortet das KVR wie folgt: Die städtische Informationsfreiheitssatzun…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Gaststätten in München
Datum
18. September 2018 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lehner, Ihre Fragen beantwortet das KVR wie folgt: Die städtische Informationsfreiheitssatzung gewährt einen grundsätzlich freien Zugang zu Informationen, die bei der Landeshauptstadt München oder ihren Eigenbetrieben im eigenen Wirkungskreis vorhanden sind. Regelungsgegenstände des übertragenen Wirkungskreises fallen dagegen nicht unter die Informationsfreiheitssatzung. Da das Gaststättengesetz dem übertragenen Wirkungskreis zuzurechnen ist können wir Ihre Fragen nicht beantworten. Davon unabhängig, ist es uns weder technisch noch tatsächlich möglich, Ihre Detailfragen zu beantworten.