Gaststättengesetz
1)
Wie oft wurde seit 2013 die Einhaltung der relevanten Genehmigungen für den "Landgasthof Jägerstübchen" in der Andergasse 84, << Adresse entfernt >>, kontrolliert? Hintergrund der Anfrage ist, dass die Baugrenze - und somit der Bereich, in dem die Bewirtschaftung im Garten betrieben werden darf - vom Betreiber in den vergangenen Jahren grundsätzlich ignoriert wurde. Die Gartenbewirtschaftung wurde bis zur Westgrenze des Grundstücks betrieben. Entsprechende Fotos können bei Bedarf nachgereicht werden.
Eine exakte Angabe der Baugrenze ist hier offensichtlich geboten. Nach den mir vorliegenden Informationen Informationen liegt sie 11 Meter von der Westgrenze des Grundstücks entfernt.
Außerdem wurde oft die Außenbewirtschaftung bis deutlich nach 22:00 Uhr betrieben und auch die Fenster und Außentüren waren nach 22:00 Uhr nicht geschlossen, wie dies in der Genehmigung für die Wirtschaft angeordnet wurde.
Weiter wird regelmäßig die Straße gegenüber der Wirtschaft durch Pylone für den ruhenden Verkehr abgesperrt, wenn in der Wirtschaft einen Reisebus erwartet wird. Die Absperrung erfolgt bereits vor 08:00 Uhr morgens, auch wenn der Bus erst zur Mittags- oder Kaffee-zeit ankommt. Ich gehe davon aus, dass eine solche Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums aus rein privatwirtschaftlichen Interessen verboten ist.
2)
Wie oft wurde in den letzten 8 Jahren der ruhende Verkehr in der Andergasse kontrolliert? Im Bereich der o.g. Wirtschaft ist regelmäßig mittwochs und an Wochenenden der Gehweg und der Kurvenbereich durch parkende Fahrzeuge blockiert.
Nach dem Ende der Pandemieverfügungen sind für die o.g. Bereiche unangemeldete Kontrollen seitens der Stadt Neustadt offensichtlich erforderlich, da entsprechende Hinweisschreiben der Stadt Neustadt an den Betreiber in der Vergangenheit leider bestenfalls kurzfristigen Erfolg brachten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum1. April 2020
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5. Mai 2020
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