Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Wie aus der Tagespresse zu entnehmen war, soll es Gaslieferverträge mit Russland geben, wonach das Gas auch zu bezahlen ist wenn es gar nicht von Deutschland abgenommen wurde (Take-or-Pay-Klauseln). Wie viel Euro wurden 2022 für Gas bezahlt, welches gar nicht abgenommen wurde und wie viel Kubikmeter Gas betraf dies?“
Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen.
Ihre Frage beantworten wir gerne wie folgt:
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist bekannt, dass deutsche Unternehmen Langfristverträge mit dem russischen Unternehmen Gazprom Export (Gazprom Tochterunternehmen) abgeschlossen hatten, es liegen aber keine Kenntnisse über die konkrete Ausgestaltung der sogenannten „Take or Pay“ Klausel in den privatrechtlichen Langfristverträgen vor.
Grundsätzlich sehen die Take-or-Pay Vereinbarungen bei Gaslieferungen vor, dass der Produzent bzw. Lieferant die Verpflichtung übernimmt, Erdgas bis zu einer im Vertrag bestimmten maximalen Menge zu liefern, und der Käufer verpflichtet sich, auf jeden Fall einen bestimmten Teil dieser Mengen zu bezahlen, unabhängig davon, wieviel er tatsächlich im vereinbarten Zeitraum abgenommen hat. Da in 2022 Gazprom Export die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert hat, obwohl weiterhin Transportwege nach Europa zur Verfügung standen, greift die Take-or-Pay Klausel in diesem Fall nicht. Es ist somit auch kein Geld nach Russland für nicht geliefertes Erdgas geflossen, im Gegenteil die europäischen Unternehmen haben Gazprom Export verklagt wegen der Nichteinhaltung der abgeschlossenen Verträge.
Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist.
Mit freundlichen Grüßen