Gasverträge

Wie aus der Tagespresse zu entnehmen war, soll es Gaslieferverträge mit Russland geben, wonach das Gas auch zu bezahlen ist wenn es gar nicht von Deutschland abgenommen wurde (Take-or-Pay-Klauseln).
Wie viel Euro wurden 2022 für Gas bezahlt, welches gar nicht abgenommen wurde und wie viel Kubikmeter Gas betraf dies?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie aus der Tages…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gasverträge [#260312]
Datum
6. Oktober 2022 15:10
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie aus der Tagespresse zu entnehmen war, soll es Gaslieferverträge mit Russland geben, wonach das Gas auch zu bezahlen ist wenn es gar nicht von Deutschland abgenommen wurde (Take-or-Pay-Klauseln). Wie viel Euro wurden 2022 für Gas bezahlt, welches gar nicht abgenommen wurde und wie viel Kubikmeter Gas betraf dies?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260312/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasverträge“ vom 06.10.2022 (#260312) wurde von Ihnen nicht in der…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gasverträge [#260312]
Datum
24. Januar 2023 09:43
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasverträge“ vom 06.10.2022 (#260312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 78 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Inform…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Gasverträge [#260312]
Datum
25. Januar 2023 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Wie aus der Tagespresse zu entnehmen war, soll es Gaslieferverträge mit Russland geben, wonach das Gas auch zu bezahlen ist wenn es gar nicht von Deutschland abgenommen wurde (Take-or-Pay-Klauseln). Wie viel Euro wurden 2022 für Gas bezahlt, welches gar nicht abgenommen wurde und wie viel Kubikmeter Gas betraf dies?“ Wir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinn des § 2 Nummer 1 IFG begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen. Ihre Frage beantworten wir gerne wie folgt: Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist bekannt, dass deutsche Unternehmen Langfristverträge mit dem russischen Unternehmen Gazprom Export (Gazprom Tochterunternehmen) abgeschlossen hatten, es liegen aber keine Kenntnisse über die konkrete Ausgestaltung der sogenannten „Take or Pay“ Klausel in den privatrechtlichen Langfristverträgen vor. Grundsätzlich sehen die Take-or-Pay Vereinbarungen bei Gaslieferungen vor, dass der Produzent bzw. Lieferant die Verpflichtung übernimmt, Erdgas bis zu einer im Vertrag bestimmten maximalen Menge zu liefern, und der Käufer verpflichtet sich, auf jeden Fall einen bestimmten Teil dieser Mengen zu bezahlen, unabhängig davon, wieviel er tatsächlich im vereinbarten Zeitraum abgenommen hat. Da in 2022 Gazprom Export die vertraglich vereinbarten Gasmengen nicht geliefert hat, obwohl weiterhin Transportwege nach Europa zur Verfügung standen, greift die Take-or-Pay Klausel in diesem Fall nicht. Es ist somit auch kein Geld nach Russland für nicht geliefertes Erdgas geflossen, im Gegenteil die europäischen Unternehmen haben Gazprom Export verklagt wegen der Nichteinhaltung der abgeschlossenen Verträge. Sollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung. Wir weisen allerdings darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann und ggf. aus o.g. Gründen abzulehnen ist. Mit freundlichen Grüßen