GDPR & Abmahnindustrie

bzgl. der bald gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung gibt es vor allem seitens des Mittelstands massive Bedenken, dass die Abmahnindustrie dies zum Anlass nimmt automatisiert die Webseiten von Unternehmen auf Vorhandensein und Gültigkeit einer entsprechenden Datenschutzerklärung zu überprüfen um sodann gem. ihres Geschäftsmodells Abmahnungen zu versenden.

Inwieweit schützt die Bundesregierung die Unternehmen vor diesen Haien und wie sollen sich klein- und mittelständische Unternehmen vorbereiten bzw. verhalten, wenn eine entsprechende Abmahnung ins Haus flattert, die mitunter zur Insolvenz führen können?

Eine der Empfehlungen der KMU den Firmensitz ins Ausland zu verlegen kann ja wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein, um den Fängen der ausschliesslich in Deutschland aktiven Abmahnanwälte zu entkommen.

Für Ihre Hinweise und Mühen vielen Dank im Voraus.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    15. Juni 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bzgl. der bald g…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
GDPR & Abmahnindustrie [#29693]
Datum
11. Mai 2018 22:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bzgl. der bald gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung gibt es vor allem seitens des Mittelstands massive Bedenken, dass die Abmahnindustrie dies zum Anlass nimmt automatisiert die Webseiten von Unternehmen auf Vorhandensein und Gültigkeit einer entsprechenden Datenschutzerklärung zu überprüfen um sodann gem. ihres Geschäftsmodells Abmahnungen zu versenden. Inwieweit schützt die Bundesregierung die Unternehmen vor diesen Haien und wie sollen sich klein- und mittelständische Unternehmen vorbereiten bzw. verhalten, wenn eine entsprechende Abmahnung ins Haus flattert, die mitunter zur Insolvenz führen können? Eine der Empfehlungen der KMU den Firmensitz ins Ausland zu verlegen kann ja wohl nicht der Weisheit letzter Schluss sein, um den Fängen der ausschliesslich in Deutschland aktiven Abmahnanwälte zu entkommen. Für Ihre Hinweise und Mühen vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen # 11-101-2 II#0356 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Information…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen # 11-101-2 II#0356
Datum
22. Mai 2018 14:52
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
544,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 11-101-2 II#0356 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juni 2018 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
857,3 KB

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