Gebäude und Gelände im Eigentum der Stadt Mainz
Eine Liste der Gelände und Gebäude, welche sich im Besitz/Eigentum der Landeshauptstadt Mainz befinden, entweder in Kataster-Form (graphisch, Flurkarte) oder als Adressenliste (textuell).
Haben Sie vielen Dank vorab und eine angenehme Sommerzeit.
Ergebnis der Anfrage
Anscheinend sieht die Behörde durch die Auskunft über Liegenschaften und Gebäude im eigenen Besitz eine Gefahr für Missbrauch und (Grundstücks-)Spekulationen, weiterhin heißt es:
"Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Grundbuchordnung (GBO) ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt."
sowie, dass der in:
"§ 12 Abs. 1 Satz 1 GBO normierte Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch eine
Rechtsvorschrift ist, die den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des $ 1 Abs. 1 LTranspG vorrangig und abschließend regelt."
Mit anderen Worten: Nur eine Person mit berechtigtem Interesse könne Einsichtnahme in das Grundbuch bekommen, das Landestransparenzgesetz sei nachrangig und somit hier nicht anwendbar.
Anfrage abgelehnt
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Datum22. Juli 2022
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24. August 2022
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