Gebäude und Gelände im Eigentum der Stadt Mainz

Eine Liste der Gelände und Gebäude, welche sich im Besitz/Eigentum der Landeshauptstadt Mainz befinden, entweder in Kataster-Form (graphisch, Flurkarte) oder als Adressenliste (textuell).

Haben Sie vielen Dank vorab und eine angenehme Sommerzeit.

Ergebnis der Anfrage

Anscheinend sieht die Behörde durch die Auskunft über Liegenschaften und Gebäude im eigenen Besitz eine Gefahr für Missbrauch und (Grundstücks-)Spekulationen, weiterhin heißt es:
"Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Grundbuchordnung (GBO) ist die Einsicht in das Grundbuch jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt."
sowie, dass der in:
"§ 12 Abs. 1 Satz 1 GBO normierte Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch eine
Rechtsvorschrift ist, die den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des $ 1 Abs. 1 LTranspG vorrangig und abschließend regelt."

Mit anderen Worten: Nur eine Person mit berechtigtem Interesse könne Einsichtnahme in das Grundbuch bekommen, das Landestransparenzgesetz sei nachrangig und somit hier nicht anwendbar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste der…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebäude und Gelände im Eigentum der Stadt Mainz [#253965]
Datum
22. Juli 2022 14:03
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste der Gelände und Gebäude, welche sich im Besitz/Eigentum der Landeshauptstadt Mainz befinden, entweder in Kataster-Form (graphisch, Flurkarte) oder als Adressenliste (textuell). Haben Sie vielen Dank vorab und eine angenehme Sommerzeit.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253965 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253965/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeshauptstadt Mainz
Ihre Anfrage #253965 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage mit dem Titel "Geb…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Ihre Anfrage #253965
Datum
16. August 2022 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage mit dem Titel "Gebäude und Gelände im Eigentum der Stadt Mainz" vom 22. Juli 2022. Anbei finden Sie die Antwort der Landeshauptstadt Mainz. Sollten Sie das Dokument nicht öffnen können oder sonstige technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen