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Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch

1. Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, warum der im Jahr 1998 von der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/112/1311200.pdf) geforderte Gebäudepass bis dato nicht existiert.

2. Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, ob die laut Mitteilung der Europäischen Kommission vom 14.10.2020 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0662&from=DE) geplanten digitalen Gebäude-Logbücher ein Screening auf sowie ggf. eine Dokumentation schadstoffbelasteter Bausubstanz beinhalten werden.

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  • Datum
    8. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • 2 Follower:innen
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Dok…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch [#203178]
Datum
8. November 2020 10:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, warum der im Jahr 1998 von der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/112/1311200.pdf) geforderte Gebäudepass bis dato nicht existiert. 2. Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, ob die laut Mitteilung der Europäischen Kommission vom 14.10.2020 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0662&from=DE) geplanten digitalen Gebäude-Logbücher ein Screening auf sowie ggf. eine Dokumentation schadstoffbelasteter Bausubstanz beinhalten werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 203178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203178/ Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Stein, für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) z…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch [#203178]
Datum
10. November 2020 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zuständig. Ich habe Ihre Anfrage dorthin weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich für eventuelle Nachfragen an die BIMA. Freundlicher Gruß
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> können sie mir bitte darlegen, inwiefern die Bundesanstalt für Immobilienauf…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: WG: Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch [#203178]
Datum
10. November 2020 14:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> können sie mir bitte darlegen, inwiefern die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für die Beantwortung meiner Anfrage zuständig sein soll? In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 203178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203178/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Stein, Regelung der Zuständigkeiten gemäß Paragraf 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch [#203178]
Datum
11. November 2020 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stein, Regelung der Zuständigkeiten gemäß Paragraf 2 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG). Mit freundlichen Grüßen
Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> kann es sein, dass Sie irrtümlich davon ausgehen, dass ich um die Zusendung …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Marion Stein
Betreff
Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch [#203178]
Datum
11. November 2020 16:44
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> kann es sein, dass Sie irrtümlich davon ausgehen, dass ich um die Zusendung eines Energieausweises gebeten habe? Mit meiner Anfrage vom 8. November 2020 mit dem Betreff „Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch“ habe ich die Zusendung folgender Dokumente erbeten: 1. Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, warum der im Jahr 1998 von der Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt - Ziele und Rahmenbedingungen einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung" (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/13/112/1311200.pdf) geforderte Gebäudepass bis dato nicht existiert. 2. Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, ob die laut Mitteilung der Europäischen Kommission vom 14.10.2020 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020DC0662&from=DE) geplanten digitalen Gebäude-Logbücher ein Screening auf sowie ggf. eine Dokumentation schadstoffbelasteter Bausubstanz beinhalten werden. Die Anfrage ist an das BMU gerichtet, da die angefragten Dokumente auch den Zeitraum betreffen, in dem der Bereich "Bau" im Zuständigkeitsbereich des BMU lag – daher bitte ich auch um Beantwortung meiner Anfrage durch das BMU. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 203178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203178/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Stein, Ihre Fragen beziehen sich auf die Liegenschaftsverwaltung (Gebäudepass, digitaler Gebäud…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gebäudepass / digitales Gebäude-Logbuch [#203178]
Datum
11. November 2020 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, Ihre Fragen beziehen sich auf die Liegenschaftsverwaltung (Gebäudepass, digitaler Gebäudelogbücher) des BMU. Diese Aufgabe obliegt der BImA. Für Fragen, die die Bauabteilung , die in der letzten Legislatur zum BMU, jetzt aber mitsamt allen Vorgängen zum BMI gehört, muß ich bitten, sich an das BMI zu wenden. Sollten Sie auf einer Antwort des BMU bestehen, muß ich Ihnen mitteilen, daß hierzu im BMU keine Dokumente gibt. Freundlicher Gruß