Gebäudeversicherungen

Teilen Sie mir bitte mit, bei welchem Anbieter Sie Ihre Gebäude versichert haben.
Desweiteren möchte ich wissen, wann die Versicherungen abgeschlossen wurden und ob seit dem letzten Abschluss alternative Anbieter angefragt wurden. Wenn Nein, möchte ich wissen, ob dazu keine Verpflichtung besteht.
Wer schätzt den Wert der Gebäude? Sachverständiger oder Versicherer? Wurde eine evtl. Unterversicherung überprüft?

Ich danke Ihnen im voraus.

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  • Datum
    11. November 2014
  • Frist
    16. Dezember 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Teilen Sie m…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gebäudeversicherungen [#7970]
Datum
11. November 2014 23:00
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teilen Sie mir bitte mit, bei welchem Anbieter Sie Ihre Gebäude versichert haben. Desweiteren möchte ich wissen, wann die Versicherungen abgeschlossen wurden und ob seit dem letzten Abschluss alternative Anbieter angefragt wurden. Wenn Nein, möchte ich wissen, ob dazu keine Verpflichtung besteht. Wer schätzt den Wert der Gebäude? Sachverständiger oder Versicherer? Wurde eine evtl. Unterversicherung überprüft? Ich danke Ihnen im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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