Geberkonferenz vom 04.05.2020

Anfrage an: Bundesrat

Die Beschlussfassung über die Bereitstellung der 525 Millionen Euro bei der Geberkonferenz vom 04.05.2020 sowie die angesetzten Kontrollmechanismen für Überprüfung der Zweckgebundenen Verwendung dieser Mittel.

Außerdem Bitte ich um die Darlegung der angesetzten Zwecke, Meilensteine und Zahlungsbedingungen. Welche Firmen, Stiftungen, Universitäten und Forschungseinrichtungen erhalten unter welchen Bedingungen Geld aus dieser Sammlung.

Oder ist das als Spende an unbekannte Empfänger zu verstehen, die der keinerlei Kontrolle über die Verteilung oder Einsicht in die Verteilung erfolgt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Volker Raupenstrauch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlu…
An Bundesrat Details
Von
Volker Raupenstrauch
Betreff
Geberkonferenz vom 04.05.2020 [#186416]
Datum
12. Mai 2020 09:41
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlussfassung über die Bereitstellung der 525 Millionen Euro bei der Geberkonferenz vom 04.05.2020 sowie die angesetzten Kontrollmechanismen für Überprüfung der Zweckgebundenen Verwendung dieser Mittel. Außerdem Bitte ich um die Darlegung der angesetzten Zwecke, Meilensteine und Zahlungsbedingungen. Welche Firmen, Stiftungen, Universitäten und Forschungseinrichtungen erhalten unter welchen Bedingungen Geld aus dieser Sammlung. Oder ist das als Spende an unbekannte Empfänger zu verstehen, die der keinerlei Kontrolle über die Verteilung oder Einsicht in die Verteilung erfolgt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Volker Raupenstrauch Anfragenr: 186416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186416 Postanschrift Volker Raupenstrauch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Volker Raupenstrauch
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Raupenstrauch, vielen Dank für Ihre Anfrage. An der Geberkonferenz vom 4.5.2020 hat der Bunde…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Geberkonferenz vom 04.05.2020 [#186416]
Datum
2. Juni 2020 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Raupenstrauch, vielen Dank für Ihre Anfrage. An der Geberkonferenz vom 4.5.2020 hat der Bundesrat nicht teilgenommen. Der Bundesrat verfügt daher nicht über die genannte Information. Eine Weitergabe der Anfrage scheidet aus, weil Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben. Ich bitte Sie um Mitteilung, ob Sie auf einer formellen Bescheidung Ihrer Anfrage bestehen, diese würde voraussichtlich negativ ausfallen. Mit freundlichen Grüßen

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Volker Raupenstrauch
Sehr geehrte<< Anrede >> indirekt haben Sie die Frage damit von Ihrer Seite beantwortet. Weder der de…
An Bundesrat Details
Von
Volker Raupenstrauch
Betreff
AW: Geberkonferenz vom 04.05.2020 [#186416]
Datum
2. Juni 2020 12:58
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> indirekt haben Sie die Frage damit von Ihrer Seite beantwortet. Weder der deutsche Bundestag noch der Bundesrat haben der Spende von 525.000.000,00 € zugestimmt. Bleibt nur noch die Rückmeldung der Bunderegierung bzw. des Kanzleramtes. Mit freundlichen Grüßen Volker Raupenstrauch Anfragenr: 186416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186416