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Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019

Anfrage an: Stadt Mannheim

Die Gesamtsumme der eingenommenen Gebühren nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes, § 33 des Umweltverwaltungsgesetzes, sowie § 7 des Verbraucherinformationsgesetzes im Jahr 2019.
Soweit die Beträge separat verbucht wurden, gerne auch nach Rechtsgrundlage getrennt; ansonsten als Gesamtbetrag.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    63,20 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die G…
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019 [#180808]
Datum
18. Februar 2020 21:07
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Gesamtsumme der eingenommenen Gebühren nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes, § 33 des Umweltverwaltungsgesetzes, sowie § 7 des Verbraucherinformationsgesetzes im Jahr 2019. Soweit die Beträge separat verbucht wurden, gerne auch nach Rechtsgrundlage getrennt; ansonsten als Gesamtbetrag.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180808
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage ist mir als dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Stadt M…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019 [#180808]
Datum
17. März 2020 16:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage ist mir als dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Stadt Mannheim zur zuständigen Erledigung übermittelt worden. Aufgrund der Bindung verwaltungsinterner Kapazitäten durch die aktuellen Corona-Infektionen darf ich Sie informieren, dass eine Bearbeitung Ihres Antrags innerhalb der Monatsfrist des § 7 Absatz 7 Satz 1 LIFG nicht möglich ist. Wir werden Ihren Antrag binnen der Frist des § 7 Absatz 7 Satz 2 LIFG bearbeiten. Viele Grüße [geschwärzt] _______________________________________ STADTMANNHEIM² Rechtsamt Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Tel: [geschwärzt] PC-Fax: [geschwärzt] Email: [geschwärzt] Rechtsamt / E 4, 10 / 68159 Mannheim
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Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Zugang Ihrer Nachricht betreffend einer …
An Stadt Mannheim Details
Von
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Betreff
AW: Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019 [#180808]
Datum
18. März 2020 19:23
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Zugang Ihrer Nachricht betreffend einer Fristverlängerung nach § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG zum 17. März 2020, 16:18 Uhr. Für die vorgebrachten Gründe habe ich selbstredend Verständnis und wünsche Ihnen angesichts der aktuellen Ereignisse, dass Sie die damit verbundenen kommunalen Herausforderungen meistern können; und natürlich, dass Sie alle gesund bleiben! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180808
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf meinen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsg…
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Betreff
AW: Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019 [#180808]
Datum
2. Juni 2020 23:04
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf meinen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 18. Februar 2020. Mit Nachricht vom 17. März 2020 kündigten Sie eine Bearbeitung bis zum 18. Mai 2020 an. Ich würde Sie daher um eine kurze Information bitten, wann ich eine Bearbeitung voraussichtlich erwarten kann. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180808
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf meinen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsg…
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Betreff
AW: Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019 [#180808]
Datum
17. Juni 2020 15:30
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich komme zurück auf meinen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 18. Februar 2020. Mit Nachricht vom 17. März 2020 kündigten Sie eine Bearbeitung bis zum 18. Mai 2020 an. Meine Sachstandsnachfrage vom 2. Juni 2020 blieb bisher unbeantwortet. Ich würde Sie daher erneut um eine kurze Information bitten, wann ich eine Bearbeitung voraussichtlich erwarten kann. Wenn Sie für die Bearbeitung mehr Zeit benötigen, teilen Sie es mir bitte einfach mit. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180808/
Stadt Mannheim
Sehr [geschwärzt], zunächst darf ich bitten, die lange Bearbeitungsdauer zu entschuldigen. Sie baten in Ihrem …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019 [#180808]
Datum
19. Juni 2020 18:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], zunächst darf ich bitten, die lange Bearbeitungsdauer zu entschuldigen. Sie baten in Ihrem Antrag ausdrücklich um Mitteilung, ob die Auskunftserteilung gebührenpflichtig ist und in welcher Höhe Kosten anfallen. Für eine schriftliche oder elektronische Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren in der Fassung vom 26.11.2019 (Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1) stets eine Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob es sich um eine Auskunft einfacher Art handelt. Für die von Ihnen begehrte Auskunft wird daher eine Gebühr in Höhe von 63,20 € erhoben werden. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag in Ansehung dessen weiterverfolgen möchten. Die Auskunft wird Ihnen dann umgehend erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] _______________________________________ STADTMANNHEIM² Rechtsamt Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Tel: [geschwärzt] Fax: [geschwärzt] Email: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Rechtsamt / E 4, 10 / 68159 Mannheim [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Sehr geehrte<Information-entfernt> hinsichtlich der von Ihnen benannten Gebührenbemessungsgrundlage muss es…
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Betreff
AW: Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019 [#180808]
Datum
20. Juni 2020 23:34
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> hinsichtlich der von Ihnen benannten Gebührenbemessungsgrundlage muss es eine Stunde dauern, die beantragten Informationen zu beschaffen. Wenn das wirklich so lange dauerte, müsste man sich geschockt zeigen über den schlecht strukturierten Überblick, den Sie dann über Ihre Finanzen haben müssten. Hinsichtlich der absurd hohen Kosten, werde ich meinen Antrag zurück ziehen und muss mich damit begnügen, dass Ihre bürgerunfreundliche Gebührenpraxis unter [https://fragdenstaat.de/anfragen/an/stadt-mannheim/?status=zurueckgezogen-wegen-kosten] für Jedermann dokumentiert bleibt. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 180808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180808/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.