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Gebühreneinnahmen in LIFG-/UVwG-/VIG-Verfahren im Jahr 2019
Anfrage an:
Stadt Mannheim
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)
Die Gesamtsumme der eingenommenen Gebühren nach § 10 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes, § 33 des Umweltverwaltungsgesetzes, sowie § 7 des Verbraucherinformationsgesetzes im Jahr 2019.
Soweit die Beträge separat verbucht wurden, gerne auch nach Rechtsgrundlage getrennt; ansonsten als Gesamtbetrag.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum18. Februar 2020
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19. Mai 2020
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Kosten dieser Information:63,20 Euro
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3 Follower:innen
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