Gebündelte Dienstposten im höheren Dienst
Bestätigung, dass es möglich ist, einen Dienstposten sowohl mit einem Beamten der Besoldungsgruppe A13 des gehobenen Dienstes zu besetzen, als auch mit einem Beamten des höheren Dienstes der Besoldungsgruppe A15.
Durch die von A13-A15 gebündelten Dienstposten im höheren Dienst ist es normal, dass ein Posten von einem A13-Beamten des höheren Dienstes und von einem A15-Beamten besetzt werden kann. Es stellt sich die Frage, ob ein solcher Posten auch von einem A13-Beamten des gehobenen Dienstes besetzt werden kann.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Juni 2016
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29. Juli 2016
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