Geburt / Staatsbürgerschaft Guatemala

Anfrage an: Auswärtiges Amt

meine Lebenspartnerin, Russin und seit 4 Jahren deutsche Staatsbürgerin, erwartet im November/Dezember 2018 unser erstes Kind. Ich bin gebürtiger deutscher Staatsbürger. Wir sind nicht verheiratet.

Wir leben aktuell in Zentralamerika und haben keinen permanenten ordentlichen Wohnsitz; weder im In- noch im Ausland.

Die Geburt soll in unserer Wahlheimat Guatemala stattfinden.

Nun ergeben sich einige rechtliche Fragen:

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Geburtsland Guatemala für unser Kind?

Ist es ein Problem, dass wir unverheiratet sind? Kann ich mich als Vater in Guatemala offiziell eintragen/bestätigen lassen? Bekommt das Kind den Namen der Mutter?

Das Kind wird die guatemaltekische Staatsbürgerschaft erhalten. Kann es mit der guatemaltekischen Staatsbürgerschaft nach Deutschland reisen? Frühjahr 2019

Wie können wir die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Bei der Botschaft in Guatemala? Welche Unterlagen werden benötigt?

Bedeutet das Beantragen der Deutschen Staatsbürgerschaft automatisch den Verlust der Guatemaltekischen?

Bitte teilen Sie mir zusätzlich alles mit, was Sie für wichtig erachten und ich vergaß zu fragen.

Vielen Dank für Ihre Auskünfte im Voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: meine Lebenspart…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Geburt / Staatsbürgerschaft Guatemala [#29640]
Datum
9. Mai 2018 12:09
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meine Lebenspartnerin, Russin und seit 4 Jahren deutsche Staatsbürgerin, erwartet im November/Dezember 2018 unser erstes Kind. Ich bin gebürtiger deutscher Staatsbürger. Wir sind nicht verheiratet. Wir leben aktuell in Zentralamerika und haben keinen permanenten ordentlichen Wohnsitz; weder im In- noch im Ausland. Die Geburt soll in unserer Wahlheimat Guatemala stattfinden. Nun ergeben sich einige rechtliche Fragen: Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Geburtsland Guatemala für unser Kind? Ist es ein Problem, dass wir unverheiratet sind? Kann ich mich als Vater in Guatemala offiziell eintragen/bestätigen lassen? Bekommt das Kind den Namen der Mutter? Das Kind wird die guatemaltekische Staatsbürgerschaft erhalten. Kann es mit der guatemaltekischen Staatsbürgerschaft nach Deutschland reisen? Frühjahr 2019 Wie können wir die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Bei der Botschaft in Guatemala? Welche Unterlagen werden benötigt? Bedeutet das Beantragen der Deutschen Staatsbürgerschaft automatisch den Verlust der Guatemaltekischen? Bitte teilen Sie mir zusätzlich alles mit, was Sie für wichtig erachten und ich vergaß zu fragen. Vielen Dank für Ihre Auskünfte im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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