Sehr
geehrteAntragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 30. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30369) eine Anfrage nach § 1
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Wie viele Menschen in Deutschland jeweils in den Monaten Januar, Februar und März 2020 in Deutschland geboren und gestorben sind, nach Monaten getrennt.
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit:
Vorläufige plausibilisierte Daten der Geburten und Sterbefälle nach Monaten liegen uns zur Zeit nur bis zum Januar 2020 vor.
Sie finden Sterbefallzahlen nach Monaten bis Januar 2020 in unserer Datenbank GENESIS-Online:
https://www-genesis.destatis.de/genesis…
Daten zu den Lebendgeborenen nach Monaten bis Januar 2020 sind verfügbar unter:
https://www-genesis.destatis.de/genesis…
Vorläufige plausibilisierte Daten der Geburten und Sterbefälle für den Februar 2020 werden voraussichtlich Mitte nächster Woche veröffentlicht.
Im Zuge der momentanen Entwicklung und des verstärkten Interesses an aktuellen Daten der Sterbefallstatistik hat das Statistische Bundesamt eine Sonderauswertung erstellt.
Auswertungen zum Jahresverlauf der Sterbefallzahlen sind auf Basis dieser Sonderauswertung "Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 bis 2020" möglich.
Für die Jahre 2019 und 2020 werden erste vorläufige Daten dargestellt – hierbei handelt es sich um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind aktuelle Aussagen zur Zahl der Sterbefälle mit einem Verzug von etwa vier Wochen möglich. Durch die verzögerten Meldungen können sich die ersten Ergebnisse für das Jahr 2020 noch leicht erhöhen.
Die Sonderauswertung wird wöchentlich aktualisiert. Daten stehen im Moment bis zum 12.04.2020 zu Verfügung.
Die Informationen sind abrufbar unter folgendem Link:
Themenseite:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel…
Hier finden Sie auch wichtige Hinweise und weitere Informationen.
Zur Sonderauswertung direkt gelangen Sie unter:
Publikation:
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel…
Auch hier bitten wir Sie, die enthaltenen Hinweise bei der Bewertung der Daten zu beachten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der
Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende
Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen