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Gedenkmünzen

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Warum gibt die Bundesbank Gedenkmünzen in Stempelglanz heraus ?

Werden diese Münzen ausschließlich an Privatkunden herausgegeben ?

Welche Mengenbeschränkungen gibt es bei der Herausgabe von solchen Gedenkmünzen ?

Sind diese (eventuellen) Beschränkungen abhängig von den jeweiligen Filialen bzw. Zeiträumen nach Herausgabe ?

Münzen in Spiegelglanz werden ja von der VfS herausgegeben, könnte dies theoretisch auch die Bundesbank leisten ?

Also könnte / dürfte die Bundesbank Münzen über den Nennwert heraus verkaufen ?

Wenn Ja, warum tut Sie dies nicht ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2017
  • Frist
    6. Mai 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum gibt die…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gedenkmünzen [#20944]
Datum
4. April 2017 23:45
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum gibt die Bundesbank Gedenkmünzen in Stempelglanz heraus ? Werden diese Münzen ausschließlich an Privatkunden herausgegeben ? Welche Mengenbeschränkungen gibt es bei der Herausgabe von solchen Gedenkmünzen ? Sind diese (eventuellen) Beschränkungen abhängig von den jeweiligen Filialen bzw. Zeiträumen nach Herausgabe ? Münzen in Spiegelglanz werden ja von der VfS herausgegeben, könnte dies theoretisch auch die Bundesbank leisten ? Also könnte / dürfte die Bundesbank Münzen über den Nennwert heraus verkaufen ? Wenn Ja, warum tut Sie dies nicht ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf ihre Anfrage vom 4. April 2017 teilen wir Ihnen Folgendes mit. Inha…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Gedenkmünzen [#20944]
Datum
25. April 2017 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmend auf ihre Anfrage vom 4. April 2017 teilen wir Ihnen Folgendes mit. Inhaltlich zusammen gehörende Fragestellungen haben wir zusammen gefasst und mit einer Antwort versehen. Warum gibt die Bundesbank Gedenkmünzen in Stempelglanz heraus? Münzherr in Deutschland ist der Bund, der durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) handelt. Dieses entscheidet über Stückelung, Motiv, Prägequalität und Auflagenhöhe einer deutschen Euro-Sammlermünze. Die Deutsche Bundesbank bringt gemäß § 7 Abs. 1 MünzG deutsche Euro-Sammlermünzen in Normalprägung/Stempelglanz zum Nennwert in den Verkehr. Werden diese Münzen ausschließlich an Privatkunden herausgegeben? Nein. Gewerbliche Münzhändler haben die Möglichkeit, deutsche Euro-Sammlermünzen in Normalprägung vorab bei einer zentralen Stelle der Deutschen Bundesbank zu bestellen. Kreditinstitute können ihre Wunschkontingente der für sie zuständigen Filiale der Deutschen Bundesbank mitteilen. Ob diese Bestellungen in vollem Umfang erfüllt werden können, hängt von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Münzen ab. Privatpersonen haben die Möglichkeit, Münzen bei unseren Filialen ab dem Erstausgabetag zu erwerben. Welche Mengenbeschränkungen gibt es bei der Herausgabe von solchen Gedenkmünzen? Sind diese (eventuellen) Beschränkungen abhängig von den jeweiligen Filialen bzw. Zeiträumen nach Herausgabe? Die Abgabemodalitäten der Sammlermünzen zu 20 Euro und 5 Euro sind unterschiedlich: Bei Sammlermünzen zu 20 Euro können vom Erstausgabetag an (je nach Vorrat in der jeweiligen Filiale) bis zu 200 Stück (acht Münzrollen) eines Münzmotivs an Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden. Nach einem Monat – vom Tag der ersten Ausgabe an - ist eine unbeschränkte Abgabe möglich. Bei Bedarf – je nach Vorrat in der Filiale und insbesondere Nachfrage des Motivs - können Filialen ggf. zeitlich befristete Abgabebeschränkungen festlegen. Bezüglich der Abgabemodalitäten der 5-Euro-Sammlermünze gilt – in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) – bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank die Festlegung einer Abgabehöchstgrenze von einer Münze pro Person und Tag ohne zeitliche Befristung solange der Vorrat reicht. Münzen in Spiegelglanz werden ja von der VfS herausgegeben, könnte dies theoretisch auch die Bundesbank leisten? Also könnte / dürfte die Bundesbank Münzen über den Nennwert heraus verkaufen? Wenn Ja, warum tut Sie dies nicht ? Gemäß § 7 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 MünzG kann das BMF für deutsche Euro-Sammlermünzen in Spiegelglanz einen über dem Nennwert liegenden Verkaufspreis festlegen. Mit dem Verkauf dieser Münzen hat das BMF die Offizielle Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) beauftragt. Die Deutsche Bundesbank ist nicht verpflichtet, dem BMF deutsche Euro-Sammlermünzen, für die ein über dem Nennwert liegender Verkaufspreis festgelegt worden ist, abzunehmen. Sie tauscht deutsche Euro-Sammlermünzen, unabhängig von deren Prägequalität und damit einhergehenden, evtl. über dem Nennwert liegenden Verkaufspreisen oder Sammlerwerten, nur zum auf der Münze aufgeprägten Nennwert um. Mit freundlichen Grüßen
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