GEDENKORT SPURKER FRIEDHOF, Totenliste Zweiter Weltkrieg, Wadgassen, Schneiderhöhn Otto, ohne Todesdatum

Anfrage an: Gemeinde Wadgassen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Feltes,
ich bitte um folgende Auskunft zur Internetseite der Gemeinde, GEDENKORT SPURKER FRIEDHOF", die "Toten des Zweiten Weltkrieges" in Wadgassen:
* Handelt es sich bei der Person Schneider Otto um den Arzt aus Wadgassen?
* Gibt es in Ihrem Hause Unterlagen, die Aufschluss über seine Tätigkeit am
Erbgesundheitsgericht Saarbrücken geben?
* Lebte Dr. Schneiderhöhn noch nach dem Zweiten Weltkrieg?
* Wissen Sie, wie lange Dr. Schneiderhöhn noch praktizierte?
* Wann ist Dr. Schneiderhöhn verstorben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. März 2019
  • Frist
    6. April 2019
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Günter Schott
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<…
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
Günter Schott
Betreff
GEDENKORT SPURKER FRIEDHOF, Totenliste Zweiter Weltkrieg, Wadgassen, Schneiderhöhn Otto, ohne Todesdatum [#60001]
Datum
4. März 2019 09:51
An
Gemeinde Wadgassen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um folgende Auskunft zur Internetseite der Gemeinde, GEDENKORT SPURKER FRIEDHOF", die "Toten des Zweiten Weltkrieges" in Wadgassen: * Handelt es sich bei der Person Schneider Otto um den Arzt aus Wadgassen? * Gibt es in Ihrem Hause Unterlagen, die Aufschluss über seine Tätigkeit am Erbgesundheitsgericht Saarbrücken geben? * Lebte Dr. Schneiderhöhn noch nach dem Zweiten Weltkrieg? * Wissen Sie, wie lange Dr. Schneiderhöhn noch praktizierte? * Wann ist Dr. Schneiderhöhn verstorben? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Schott <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Schott << Adresse entfernt >>

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