Gedenkstätte Hohenschönhausen

Korrespondenz innerhalb der Senatsverwaltung und mit anderen mit Blick auf Sexismus-Vorwürfe in der Gedenkstätte Hohenschönhausen sowie die Personalie Knabe ab dem 1. Mai 2018

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gedenkstätte Hohenschönhausen [#33784]
Datum
27. September 2018 18:17
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Korrespondenz innerhalb der Senatsverwaltung und mit anderen mit Blick auf Sexismus-Vorwürfe in der Gedenkstätte Hohenschönhausen sowie die Personalie Knabe ab dem 1. Mai 2018
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail v. 27.9.2018 mit dem Antrag auf Akteneinsicht ist an mich zur Bearbeitung we…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
WG: Gedenkstätte Hohenschönhausen [#33784]
Datum
11. Oktober 2018 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail v. 27.9.2018 mit dem Antrag auf Akteneinsicht ist an mich zur Bearbeitung weitergeleitet worden. Ich bestätige hiermit auch den Eingang Ihres Antrags. Ich kann Ihnen jedoch zur Zeit keine Akteneinsicht gewähren, da die Akten und Unterlagen zu der Korrespondenz bezüglich dem von Ihnen genannten Thema "Sexismus-Vorwürfe in der Gedenkstätte Hohenschönhausen sowie die Personalie Dr. Knabe" mit anderen Verwaltungen unter den Ausschlussgrund des § 10 Abs. 4 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) fallen. Gem. § 10 Abs. 4 soll Akteneinsicht oder Aktenauskunft versagt werden, wenn sich der Inhalt der Akten auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen Behörden bezieht. Hier ist der Prozess der Willensbildung noch nicht abgeschlossen. In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, ob auch ein gleich- oder ähnlich lautender Antrag an eine andere Behörde gerichtet wurde. Ihr weiteres Anliegen zur Korrespondenz bzw. Unterlagen zu der Personalie Dr. Knabe ist sehr pauschal; insofern bitte ich um weitere Spezifizierung, was für Akten oder Unterlagen Sie einsehen möchten. Ich bitte dabei, zu beachten, dass es hier um personenbezogene Daten geht, bei denen eine Drittbeteiligung gemäß § 14 IFG ( Anhörung der Betroffenen) erfolgen muss. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ergänzung meiner Mail v. 11.Oktober d. Jahres begründe ich die gegenwärtige Mitteil…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
WG: Gedenkstätte Hohenschönhausen [#33784]
Datum
30. Oktober 2018 17:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in Ergänzung meiner Mail v. 11.Oktober d. Jahres begründe ich die gegenwärtige Mitteilung, keine Einsicht gewähren zu können zu der von Ihnen benannten Korrespondenz ergänzend mit den laufenden Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit. Gemäß § 9 Abs. 1 IFG Bln besteht das Recht auf Akteneinsicht nicht, soweit und solange durch das vorzeitige Bekanntwerden des Akteninhalts nachteilige Auswirkungen für das Land Berlin bei der Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens zu befürchten sind. Gemäß Absatz 2 des § 9 gilt der Ausschluss der Akteneinsicht bis zum rechtskräftigen Abschluss der laufenden Gerichtsverfahren. Diese Fallgestaltung liegt bei dem anhängigen Rechtsstreit um Beendigung des Vertragsverhältnisses vor. Durch die diversen Veröffentlichungen und Pressemitteilungen ist bekannt, dass in diesen Personalangelegenheiten Gerichtsverfahren anhängig sind. Ich gehe deshalb davon aus, dass Ihnen diese Sachlage bekannt ist und auch das Hindernis, in diesem Fall Akteneinsicht zu gewähren. Falls Sie nicht eine anderweitige Mitteilung senden, gehe ich davon aus, dass Sie keinen ablehnenden Bescheid dazu wünschen, sondern solange nicht an Ihrem Antrag festhalten, bis der Ausschlussgrund nicht mehr vorhanden ist ( die Gerichtsverfahren rechtskräftig entschieden sind). Mit freundlichen Grüßen

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Stiftung Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail v. 12.10.18 / 14:32 Uhr mit Antrag auf…
Von
Stiftung Gedenkstätte Berlin- Hohenschönhausen
Betreff
AW: Gedenkstätte Hohenschönhausen [#33784]
Datum
31. Oktober 2018 12:02
Status
image001.jpg
2,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail v. 12.10.18 / 14:32 Uhr mit Antrag auf Akteneinsicht zu „Auseinandersetzung/Entlassung Knabe“, # 34012 mit dem Fragenkomplex von Ziff. 1-4. Zu den Fragen Ziffer 1, 2 und 4 lehnen wir gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz § 15 Abs. 4 i.V. mit § 9 Abs. 1 und 2 Ihren Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft ab. Die Unterlagen, deren Einsichtnahme Sie beantragen, werden für laufende Gerichtsverfahren benötigt. Ich verweise zu diesem Thema auf die diversen Pressemitteilungen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Durch ein vorzeitiges Bekanntwerden von Akteninhalten könnten deshalb nachteilige Auswirkungen für das Land Berlin bei der Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens zu befürchten sein, sodass deshalb bei diesen Unterlagen zur Zeit kein Recht auf Akteneinsicht besteht. Soweit Sie die Mitteilungen des Senators, auch vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin, in diesem Zusammenhang erwähnen, verweise ich auf das Plenarprotokoll v. 27.9.18 in folgendem Link: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/PlenarPr/p18-031-wp.pdf#page=30. Soweit Sie Einsichtnahme weiterhin zu dem „sogenannten Linksextremismus-Projekt“ (Ziffer 3 Ihrer E-Mail vom 12.10.18) begehren, können Sie diese Akten in den Räumlichkeiten der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen einsehen. Zwecks Terminvereinbarung nehmen Sie bitte mit mir diesbezüglich Kontakt auf. Mit freundlichen Grüßen