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Gedruckte Textausgabe des Grundgesetzes

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Deutscher Bundestag ist Herausgeber der gedruckten Textausgabe des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Stand September 2010.

In dieser gedruckten Textausgabe sind alle Artikelbezeichnungen in Eckklammern.

Beispiel: "Art. 1 [Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]"

Bitte schicken Sie die Information zur Bedeutung der Eckklammern "[" und "]".

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2019
  • Frist
    29. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Deutsch…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gedruckte Textausgabe des Grundgesetzes [#172785]
Datum
27. Dezember 2019 21:12
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Deutscher Bundestag ist Herausgeber der gedruckten Textausgabe des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Stand September 2010. In dieser gedruckten Textausgabe sind alle Artikelbezeichnungen in Eckklammern. Beispiel: "Art. 1 [Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]" Bitte schicken Sie die Information zur Bedeutung der Eckklammern "[" und "]".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 172785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172785 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) -Gz.: ZR 4-1334-IFG-284-2019 Sehr geehrte<Information-entfern…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) -Gz.: ZR 4-1334-IFG-284-2019
Datum
23. Januar 2020 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> das als Anlage beigefügte Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.