Gefahr durch Kinder / Sars Cov 2

Die wissenschaftliche Evidenz, die die Grundlage für die aktuellen Corona Massnahmen in Kindergarten und Schulen bildet und die von den Kindern ausgehende existierende Lebensgefahr belegt, die von grösserer Bedeutung zu sein scheint als die Grundrechte der Kinder auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Bildung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die wissenscha…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Gefahr durch Kinder / Sars Cov 2 [#220575]
Datum
17. Mai 2021 23:33
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die wissenschaftliche Evidenz, die die Grundlage für die aktuellen Corona Massnahmen in Kindergarten und Schulen bildet und die von den Kindern ausgehende existierende Lebensgefahr belegt, die von grösserer Bedeutung zu sein scheint als die Grundrechte der Kinder auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Bildung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220575/upload/cf1b072607585ad5cf3878501d4e5818b9e8cf7e/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefahr durch Kinder / Sars Cov 2“ vom 17.05.20…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Gefahr durch Kinder / Sars Cov 2 [#220575]
Datum
22. Juni 2021 08:22
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefahr durch Kinder / Sars Cov 2“ vom 17.05.2021 (#220575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220575/upload/cf1b072607585ad5cf3878501d4e5818b9e8cf7e/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in für Ihre Anfrage ist der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) n…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Betreff
WG: DSV 13-0221/1 47697 AW: Gefahr durch Kinder / Sars Cov 2 [#220575]
Datum
25. Juni 2021 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für Ihre Anfrage ist der Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) nicht eröffnet. Zweck des LIFG ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten. Amtlichen Informationen sind alle bei einer informationspflichtigen Stelle vorhandenen, amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Demgegenüber fallen nicht aufgezeichnete Ideen, Gedanken, Pläne oder das schlichte Wissen nicht darunter. Hier fehlt es an einer Verkörperung der Information und damit an einer „Aufzeichnung“ im Sinne des LIFG. Ihre Anfrage zielt unter anderem auf die Beantwortung von Rechtsfragen oder die Mitteilung einer Stellungnahme zu von Ihnen aufgezeigten Sachverhalten. Diese Fragen können nicht durch die Gewährung eines Zugangs zu Aufzeichnungen beantwortet werden. Vielmehr geht es um die Mitteilung eines nicht aufgezeichneten Wissensstands bzw. Meinungsbilds bestimmter Personen. Einen Anspruch auf Zugang zu einem solchen Wissensstand beinhaltet das LIFG jedoch nicht. Gerne können wir Ihnen aber folgendes mitteilen: Eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse kann auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts nachgelesen werden. Unter Punkt 17. Kinder und Jugendliche findet sich ein Überblick über die aktuelle Faktenlage. Eine Bewertung, welche Maßnahmen auf der Basis der Erkenntnisse notwendig sind, beinhaltet allerdings auch weitere Aspekte. Neben dem Gesundheitsschutz der Kinder und Jugendlichen muss auch die Verbreitung der Erkrankung in Betracht gezogen und gegen die Auswirkung der Schutzmaßnahmen abgewogen werden. Dieser Prozess erfolgt kontinuierlich unter Betrachtung der Entwicklungen der Inzidenzen, der Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und der Durchimpfungsrate. Somit werden Schutzmaßnahmen immer wieder an die Gegebenheiten adaptiert und in der aktuellen Lage auch zurückgefahren. Eine Abwägung gegen andere Rechtsgüter stellt somit einen komplexen Vorgang dar, der nicht allein durch die Gegenüberstellung von nur bedingt miteinander vergleichbaren Zahlen darstellbar ist. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre doch sehr allgemeine Antwort auf eine "aktuelle" Üb…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: DSV 13-0221/1 47697 AW: Gefahr durch Kinder / Sars Cov 2 [#220575]
Datum
28. Juni 2021 23:18
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre doch sehr allgemeine Antwort auf eine "aktuelle" Übersicht des RKI. Leider beantwortet Ihre Antwort nicht die von mir am 17.05.2021 gestellte spezifische Frage: dort fragte ich speziell die IHNEN vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zu den Corona-Massnahmen (dauerhafte Maske + Tests) an den Schulen in Baden-Württemberg geführt haben. Sie sind das zuständige Ministerium, die auf Faktenbasis die Entscheidungen treffen, die Ihnen vorliegen müssen - und diese möchte ich gerne einsehen. Bspw. also: welche möglichen Maßnahmen zum Infektionsschutz gibt es und weshalb wurden diese zwei gewählt; welche Einschränkungen und Rahmenbedingungen müssen bei den Massnahmen beachtet und wie durchgesetzt werden (wie das absolute korrekte Tragen der Maske in Sporthalle und Unterricht) etc. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220575/upload/cf1b072607585ad5cf3878501d4e5818b9e8cf7e/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>