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Gefährdung der Atemluft durch PKW

Anfrage an: Umweltbundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Messdaten von der Luft der Messtationen in den Städten Stuttgart am Main, Köln, Kiel, Sachsen, Hannover und Hamburg.

2. Wie hoch sind die Grenzwerte der einzelnen Partikel in der Luft(Stickoxid, Feinstaub, Metalle, etc.)?

3. Wie genau sind die Messstationen in den einzelnen Städten?

4. Um wie viel werden die Grenzen überschritten?

Vielen Dank

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Messdate…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdung der Atemluft durch PKW [#141711]
Datum
13. Mai 2019 19:07
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Messdaten von der Luft der Messtationen in den Städten Stuttgart am Main, Köln, Kiel, Sachsen, Hannover und Hamburg. 2. Wie hoch sind die Grenzwerte der einzelnen Partikel in der Luft(Stickoxid, Feinstaub, Metalle, etc.)? 3. Wie genau sind die Messstationen in den einzelnen Städten? 4. Um wie viel werden die Grenzen überschritten? Vielen Dank Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu „Ge…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Gefährdung der Atemluft durch PKW [#141711]
Datum
14. Mai 2019 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu „Gefährdung der Atemluft durch PKW“, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang (Aktenzeichen 93 080/4 - 19-19) wird im Haus durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Nachtrag, da falsche Anrede: Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Gefährdung der Atemluft durch PKW [#141711]
Datum
14. Mai 2019 16:16
Status
Nachtrag, da falsche Anrede: Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu „Gefährdung der Atemluft durch PKW“, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang (Aktenzeichen 93 080/4 - 19-19) wird im Haus durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Sehr <Information-entfernt> zu Ihre Anfrage vom 13. Mai 2019 können wir Ihnen folgendes mitteilen: In der …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt: Gefährdung der Atemluft durch PKW [#141711]
Datum
23. Mai 2019 12:29
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenanfrage_UIG.xlsx
35,1 KB
Sehr <Information-entfernt> zu Ihre Anfrage vom 13. Mai 2019 können wir Ihnen folgendes mitteilen: In der beigefügten EXCEL-Tabelle finden Sie die stationsscharfen Daten für alle in den Luftqualitätsrichtlinien geregelten Stoffe (ein Tabellenblatt pro Stoff) für die von Ihnen genannten Städte/Bundesländer für das Jahr 2017. Für das Jahr 2018 liegen die finalen Daten noch nicht vor. Zu jedem Stoff finden Sie zudem im zugehörigen Datenblatt die geltenden Grenz- und Zielwerte, sowie die Auflistung der Überschreitung dieser. Die europäischen Richtlinien zur Luftqualität sind mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV9 1:1 in deutsches Recht überführt worden. In der 39. BImSchV https://www.gesetze-im-internet.de/bi... können Sie in den §§2 bis 10 die Grenz- und Zielwerte nachschlagen. Über die Festsetzung von Grenz- und Zielwerte hinaus legt die Verordnung einen einheitlichen Ansatz und Kriterien für die Überwachung und Beurteilung der Luftqualität fest. Hierzu zählen: · Einteilung des gesamten Staatsgebietes in Beurteilungsgebiete (§§11, 12) · Beurteilungsmethoden, wie beispielsweise Messungen und Modellrechnungen (§13) · Zahl und Lage der Messstationen (§§ 14, 18) · Standardisierte Messtechniken (§§ 16, 19) · Datenqualitätsziele und Qualitätssicherung (Anlage 3 zu §§ 13, 14,18) · Kontrolle der Luftqualität (§§ 21-26) · Aufstellung von Luftreinhalteplänen bei der Überschreitung von Grenzwerten (§§ 27 – 29) · Information der Öffentlichkeit (§ 30) · Berichtspflichten an die EU-Kommission (§§ 31, 32) Gemäß dieser rechtlichen Grundlagen betreiben in Deutschland die Landesbehörden die Luftmessnetze. Eine Vergleichbarkeit der so erhobenen Daten zur Luftqualität ist daher gegeben. Unter https://www.umweltbundesamt.de/themen... finden Sie hierzu unsere Themenseite „Luftmessnetz: Wo und wie wird gemessen?“. Abschließend möchten wir Sie noch auf unser umfangreiches Internetangebot zum Thema Luftqualität hinweisen. Unter https://www.umweltbundesamt.de/themen... finden Sie unser Themenportal zur Außenluft. Zur Information über einzelne Luftschadstoffe empfehlen wir Ihnen den Besuch der Unterseite zu Luftschadstoffen https://www.umweltbundesamt.de/themen... Jährlich Ende Januar veröffentlichen wir eine vorläufige Auswertung der Luftschadstoffbelastung im Vorjahr. Die aktuelle Broschüre mit der Auswertung für 2018 und einem Kapitel über die europäische Luftqualitätsrichtlinie finden Sie unter https://www.umweltbundesamt.de/publik... Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.