Gefährdung durch Uran-Munition

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bezug auf das Thema Uran-Munition habe ich folgende Fragen:

1.
In welchem Jahr hat die Bundeswehr zuletzt Uran-Munition (im Einsatz oder zu Übungszwecken) verwendet?

2.
Gibt es eine Gefährdung deutscher Soldaten bei gemeinsamen Einsätzen mit NATO Verbündeten, wenn diese befreundeten Truppen Uran-Munition bei gemeinsamen Einsätzen verwenden?

3.
Durch welche konkreten oder vorsorglichen Maßnahmen wird eine Gefährdung bei diesen gemeinsamen Einsätzen ausgeschlossen?

4.
Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition bei gemeinsamen Einsätzen zum Einsatz kommt und wenn ja, bei welchen Einsätzen?

5.
Gibt es eine Gefährdung deutscher Soldaten bei gemeinsamen Übungen mit NATO Verbündeten, wenn diese befreundeten Truppen Uran-Munition bei gemeinsamen Übungen verwenden?

6.
Durch welche konkreten oder vorsorglichen Maßnahmen wird eine Gefährdung bei diesen gemeinsamen Übungen ausgeschlossen?

7.
Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition bei gemeinsamen Übungen zum Einsatz kommt und wenn ja, bei welchen Übungen?

8.
Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition von NATO Partnern bei Übungen in Deutschland verwendet wird?

9.
Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition von NATO Partnern durch Deutschland transportiert wird?

10.
Was unternimmt das BMV um Erkenntnisse zu bekommen, ob Uran-Munition von NATO Partnern durch Deutschland transportiert wird?

11.
Wann und von wem wurde zuletzt Uran-Munition durch Deutschland transportiert?

12.
Ist dem BMV bekannt, wo in Deutschland Uran-Munition von NATO Partnern zur Zeit gelagert wird?

13.
Gab es in den letzten zehn Jahren nach Erkenntnissen des BMV Unfälle mit Uran-Munition (z. B. Verkehr) innerhalb Deutschlands?

14.
Gibt es nach Erkenntnissen des BMV eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch zurückliegende Transporte, Lagerung oder Verwendung von Uran-Munition durch NATO Partner?

15.
Wie ist die jetzige Haltung des BMV zum Thema Ächtung von Uran-Munition?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2016
  • Frist
    19. Juli 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Bezug auf das Thema Uran-Munition habe ich folgen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdung durch Uran-Munition [#17110]
Datum
16. Juni 2016 00:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Bezug auf das Thema Uran-Munition habe ich folgende Fragen: 1. In welchem Jahr hat die Bundeswehr zuletzt Uran-Munition (im Einsatz oder zu Übungszwecken) verwendet? 2. Gibt es eine Gefährdung deutscher Soldaten bei gemeinsamen Einsätzen mit NATO Verbündeten, wenn diese befreundeten Truppen Uran-Munition bei gemeinsamen Einsätzen verwenden? 3. Durch welche konkreten oder vorsorglichen Maßnahmen wird eine Gefährdung bei diesen gemeinsamen Einsätzen ausgeschlossen? 4. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition bei gemeinsamen Einsätzen zum Einsatz kommt und wenn ja, bei welchen Einsätzen? 5. Gibt es eine Gefährdung deutscher Soldaten bei gemeinsamen Übungen mit NATO Verbündeten, wenn diese befreundeten Truppen Uran-Munition bei gemeinsamen Übungen verwenden? 6. Durch welche konkreten oder vorsorglichen Maßnahmen wird eine Gefährdung bei diesen gemeinsamen Übungen ausgeschlossen? 7. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition bei gemeinsamen Übungen zum Einsatz kommt und wenn ja, bei welchen Übungen? 8. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition von NATO Partnern bei Übungen in Deutschland verwendet wird? 9. Ist dem BMV bekannt, ob Uran-Munition von NATO Partnern durch Deutschland transportiert wird? 10. Was unternimmt das BMV um Erkenntnisse zu bekommen, ob Uran-Munition von NATO Partnern durch Deutschland transportiert wird? 11. Wann und von wem wurde zuletzt Uran-Munition durch Deutschland transportiert? 12. Ist dem BMV bekannt, wo in Deutschland Uran-Munition von NATO Partnern zur Zeit gelagert wird? 13. Gab es in den letzten zehn Jahren nach Erkenntnissen des BMV Unfälle mit Uran-Munition (z. B. Verkehr) innerhalb Deutschlands? 14. Gibt es nach Erkenntnissen des BMV eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch zurückliegende Transporte, Lagerung oder Verwendung von Uran-Munition durch NATO Partner? 15. Wie ist die jetzige Haltung des BMV zum Thema Ächtung von Uran-Munition? Vielen Dank für Ihre Mühe. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-479 18.07.2016 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Gefährdung durch Uran-Munition [#17110]
Datum
18. Juli 2016 09:30
Status
Warte auf Antwort
BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-479 18.07.2016 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: Gefährdung durch Uran-Munition [#17110] Bezug: Ihr Antrag vom 16.06.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag nach dem IFG teile ich Ihnen mit, dass die abschließende Bearbeitung nicht innerhalb der Monatsfrist gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG erfolgen kann, da die Recherche nach amtlichen Informationen hierzu noch andauert. Gegenwärtig vermag ich zur Dauer der noch benötigten Bearbeitungszeit keine konkreten Angaben zu machen. Sobald die erforderlichen Arbeiten abgeschlossen sind, wird Ihre Anfrage umgehend beantwortet. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Statusinformationen. Die Verzögerung bei der Beantwortung mein…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Gefährdung durch Uran-Munition [#17110]
Datum
18. Juli 2016 18:45
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Statusinformationen. Die Verzögerung bei der Beantwortung meiner Anfrage habe ich zur Kenntnis genommen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdung durch Uran-Munition“ vom 16.06.2016…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage: Gefährdung durch Uran-Munition [#17110]
Datum
17. August 2016 15:57
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdung durch Uran-Munition“ vom 16.06.2016 (#17110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, bzw. über die Zeit die Sie zur Bearbeitung voraussichtlich noch benötigen werden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Strategie und Einsatz SE III 4 Betr.: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Gefährdung durch Uran-Munition [#17110]
Datum
18. August 2016 09:14
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Grafik_Frage10.png
177,5 KB
Strategie und Einsatz SE III 4 Betr.: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2016 . hier: Beantwortung des Fragenkatalogs Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 16.06.2016 über das Internetportal „fragdenstaat.de“, #17110 2. BMVg R I 1 – Az 39-22-17/-479 vom 18.07.2016 (Zwischenbescheid) Anlage: -1- R I 1 - Az 39-22-17/-479 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bitten um Kenntnisnahme des anliegenden Schreibens. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich bei Ihnen für die ausführliche…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Gefährdung durch Uran-Munition [#17110]
Datum
29. August 2016 13:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich bei Ihnen für die ausführlichen Erklärungen bedanken. Diese haben meine Fragen zum Themenkomplex „Uranmunition im Frachtverkehr“ restlos beantwortet. Zum Verständnis der anderen Antworten muss ich noch Nachfragen an Sie richten. Zu Frage 2. Im Jahr 2001 war in den Medien zu lesen, die Bundeswehr hätte Uranmunition zu Testzwecken in Deutschland eingesetzt haben. Sind diese Berichte nicht zutreffend? Zu Frage 4. Ihre Antwort ist ausschließlich auf Bosnien-Herzegowina (1994/1995) und den Kosovo (1999) bezogen. Nicht aber auf die Umstände, dass auch schon "während der sowjetischen Intervention in Afghanistan, im zweiten Golfkrieg (erster Irakkrieg), [...] und im Irakkrieg (seit 2003)" Uran-Munition eingesetzt wurde. [5] "Alleine während eines dreiwöchigen Einsatzes im Irakkrieg 2003 wurden von der „Koalition der Willigen“ zwischen 1.000 und 2.000 Tonnen Uranmunition eingesetzt." Nach meinem Kenntnisstand sind bis zum heutigen Tag auch deutsche Bundeswehrsoldaten sowohl im Irak als auch in Afghanistan im Einsatz. Können Sie Ihre Aussagen und Einschätzungen zu diesem Thema bitte noch um die aufgezählten Länder ergänzen? Wie wird die Lage mit Hinblick auf DU-Munition eingeschätzt, die von der sowjetischen Armee in Afghanistan eingesetzt wurde? Gibt es da ein Überblick? Zu Frage 15. Zu Ihrer Aussage, dass Sie von "keinen wissenschaftlich nachweisbaren Zusammenhang" Kenntnis haben, die eine Gesundheitsgefährdung durch "DU-Rückständen und DU-Munition" belegen können, habe ich auch noch Verständnisfragen. Zitat der Spiegel: "In der Studie [Anmerk.] waren allerdings nur die Gefahren betrachtet worden, die von radioaktiver Strahlung des Urans ausgehen könnten. Die Gefahreneinschätzung im Bezug auf das Uran als hochgiftiges Schwermetall spielte offenbar keine Rolle. Der Strahlenforscher Werner empfahl allerdings, die im Kosovo lebenden Menschen auf die mögliche Gefährdung durch Uran auch im Hinblick auf dessen Giftigkeit als Schwermetall hinzuweisen. Nach Expertenmeinung ist diese Giftigkeit mit der von Blei vergleichbar. Dieses Gefährdungspotenzial sei dem Verteidigungsministerium mindestens seit dem Frühjahr 1999 bekannt, schreibt die "Berliner Morgenpost", die sich auf ein entsprechendes Schreiben der Ministerialabteilung "Inspektion des Sanitätsdienstes" vom 14. Mai 1999 bezieht." [8] http://www.spiegel.de/politik/deutschla… Und auch die Universität Oldenburg schreibt dazu: Bei hoher spezifischer Aktivität, wie z.B. bei Plutonium-239, stellt die radio-toxische Wirkung die hauptsächliche Gefährdung dar; die chemische Toxizität ist demgegenüber vernachlässigbar. Bei kleiner spezifischer Aktivität, wie z.B. bei Uran-238, muss neben der radio-toxischen auch die chemisch-toxische Wirkung berücksichtigt werden. https://www.uni-oldenburg.de/physik/for… Bei Wikipedia ist zu lesen: Laut einer Analyse der Internationalen Koalition für die Ächtung der Uranwaffen (ICBUW) schädigt abgereichertes Uran (Depleted Uranium, DU) die DNA auf zweifache Weise: als Schwermetall wirkt es chemotoxisch und als Alphastrahler radiotoxisch. Für den Bericht wurden über 50 qualifizierte Studien ausgewertet. https://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunit… Frage: Liegt damit nicht eine Studie vor, (eine Studie, die vom Verteidigungsministerium in Auftrag gegeben wurde - Eckard Werner) die eine Gefahr von DU-Munition durchaus belegen kann? Nicht radiotoxisch, worauf Sie sich in dieser IFG Anfrage ausschließlich berufen, sondern chemotoxisch. Auch in der Antwort zu Frage 15 beziehen Sie sich nur auf die radiotoxische Wirkung. Ergänzung zu Frage 15. Hier möchte ich meine IFG Anfrage noch einmal ergänzen, wenn dass in Ordnung ist. Ansonsten schreibe ich auch gern eine neue Anfrage. Sie sagen: „Die Bundesregierung sieht nach wie vor die Notwendigkeit, die Auswirkungen des Einsatzes von Munition mit abgereichertem Uran wissenschaftlich zu untersuchen und misst hierbei insbesondere internationalen Organisationen,deren Studien wissenschaftlich unabhängig und neutral erfolgen, eine besondere Rolle zu.“ Das ist sehr zu begrüßen. Konkret (Nach)gefragt: 15a. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung oder das BMV, um an die entsprechenden, neutralen Informationen zu gelangen? 15b. Sind Gutachten oder Langzeitstudien oder andere Untersuchungen geplant? 15c. Wird dabei die chemotoxisch Belastung explizit Untersucht werden? 15d. Welche eigenen Schritte sind hier bis 2020 geplant? 15e. Und wie viel Geld ist für diese Untersuchungen vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
IFG-Anfrage/Nachfrage: Gefährdung durch URAN-Munition [#17110] Strategie und Einsatz SE III 4 Betref…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage/Nachfrage: Gefährdung durch URAN-Munition [#17110]
Datum
4. Oktober 2016 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Strategie und Einsatz SE III 4 Betreff: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2016 und Nachfrage vom 29.08.2016 . hier: Beantwortung des Fragenkatalogs Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 16.06.2016 über das Internetportal „fragdenstaat.de“, #17110 2. BMVg R I 1 – Az 39-22-17/-479 vom 18.07.2016 (Zwischenbescheid) 3. Beantwortung des Fragenkatalogs vom 18.08.216 4. Ihre Nachfrage vom 29.08.2016 Anlage: -1- R I 1 - Az 39-22-17/-479 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bitten um Kenntnisnahme des anliegenden Schreibens. Im Auftrag

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AW: IFG-Anfrage/Nachfrage: Gefährdung durch URAN-Munition [#17110] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<&…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage/Nachfrage: Gefährdung durch URAN-Munition [#17110]
Datum
12. Dezember 2016 12:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich möchte mich bei Ihnen für die Ergänzungen bedanken. Die ausführlichen Erklärungen haben einen guten Einblick in das Thema ermöglicht. Ich finde es sehr positiv, dass Sie sich viel Zeit genommen haben und dem IFG dadurch zu einer Relevanz verholfen haben, die andere Ministerien dem IFG nicht zugestehen (wollen). Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>