Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen

aus Verkehrszählungen ergeben sich verschiedene Geschwindigkeitskennzahlen.
Nach meiner Recherche ist für eine Beurteilung die Geschwindigkeitskennzahl V85 von hauptsächlicher Bedeutung.

1. Wie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird?

2. Erfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen.

3. Falls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet?

4. Falls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus?

5. Falls durch eine Verkehrszählung der Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen als gefährlich eingeschätzt wird: Welche Maßnahmen werden in der Regel getroffen um die Verkehrssituation zu beruhigen?

6. Kann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren?

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen [#236154]
Datum
23. Dezember 2021 17:29
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus Verkehrszählungen ergeben sich verschiedene Geschwindigkeitskennzahlen. Nach meiner Recherche ist für eine Beurteilung die Geschwindigkeitskennzahl V85 von hauptsächlicher Bedeutung. 1. Wie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird? 2. Erfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen. 3. Falls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet? 4. Falls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus? 5. Falls durch eine Verkehrszählung der Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen als gefährlich eingeschätzt wird: Welche Maßnahmen werden in der Regel getroffen um die Verkehrssituation zu beruhigen? 6. Kann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236154/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte eine Empfangsbestätigung zukommen lassen und mich über den St…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen [#236154]
Datum
13. Januar 2022 17:24
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte eine Empfangsbestätigung zukommen lassen und mich über den Stand meines Antrages informieren. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236154/
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage im Polizeipräsidium. Gleichwohl möchte ich Sie bitt…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen [#236154]
Datum
19. Januar 2022 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage im Polizeipräsidium. Gleichwohl möchte ich Sie bitten, Ihren Antrag näher bzw. hinreichender zu bestimmen, da unklar ist, welche Auskünfte Sie überhaupt begehren! Soweit Auskünfte seitens des Polizeipräsidiums nachfolgend überhaupt möglich sind, möchte ich Sie darüber hinaus um die Mitteilung Ihrer Anschrift bitten zur Zustellung eines rechtskräftigen Bescheides! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gern versuche ich die Anfrage präziser zu formulieren…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen [#236154]
Datum
19. Januar 2022 18:38
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Gern versuche ich die Anfrage präziser zu formulieren. Verkehrszählungen werden veranlasst, wenn gefährliche Verkehrssituationen vermutet werden. Sie sind ein Mittel einzuschätzen, ob für einen Streckenabschnitt erhöhte Gefahren bestehen, zum Beispiel durch stark überhöhte Geschwindigkeiten. Fahrradstraßen sind verkehrsberuhigte Bereiche. Kfz-Verkehr kann durch Beschilderung zugelassen werden (zum Beispiel: Anlieger frei). Vmax in Fahrradstraßen ist 30km/h. Nach meinem laienhaften Wissen wird auch die Polizei über gefährliche Verkehrssituationen informiert, um entsprechend einwirken zu können. Meine Vermutung ist, dass im Zuge des Informieren die Verkehrszählungen auch der Polizei vorgelegt werden. Ich möchte gern wissen, wie die Polizei Verkehrszählungen auswertet und welche Maßnahmen getroffen oder von der Polizei vorgeschlagen werden, wenn sich gefährliche Verkehrssituationen aus der Auswertung ergeben. Dazu habe ich die angefragten Punkte formuliert, weil diese mich besonders interessieren. Falls ich einen speziellen Punkt präzisieren soll, informieren Sie mich bitte darüber. Gern sende ich Ihnen meine Postadresse. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass andere Polizeibehörden Ihre rechtskräftigen Bescheide online zustellen. Dies scheint rechtlich kein Problem zu sein. Nur ein Beispiel von vielen (Polizeipräsidium Aachen): https://fragdenstaat.de/anfrage/twitter-der-polizei-aachen/ Ich möchte Sie auch gern auf folgende Infos für Behörden hinweisen: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/ist-eine-e-mail-eine-ausreichende-adresse-fuer-eine-ifg-anfrage/ Darum möchte ich Sie weiterhin um eine Antwort per E-Mail bitten. Sollte Sie auf eine postalische Zustellung bestehen, bitte ich um parallele Zusendung der Antwort per E-Mail. Sollte auch dies nicht möglich sein, beuge ich mich der Zustellung per Post und werde das Schreiben selber online stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236154/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Brandenburg
Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg
Datum
1. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
813,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154] Sehr geehrte(r) Frau oder …
Von
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Betreff
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]
Datum
7. Februar 2022 17:54
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte(r) Frau oder Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich meine ich die Auswertung von Verkehrsdaten aus den Messdaten der Seitenradarmessung. In diesen werden die von mir genannten Geschwindigkeitskennzahlen, unter anderem V85, bestimmt. Die mir bekannten Seitenradarsysteme können sehr wohl Kradverkehr erkennen. Das System unterscheidet zwischen Krad, PKW, LfW, LKW & Zug. Fahrräder werden nicht erfasst. Meine Anfrage bezog sich aus diesem Grund explizit auf Kfz-Verkehr. Laut Ihrer Aussage setzen Sie Seitenradarsysteme ein und müssen folglich mit der Auswertung von Seitenradarmessungen vertraut sein. Mich interessiert, wie genau die Verkehrsdaten ausgewertet werden. Vielleicht macht ein Beispiel die Sache deutlicher. Auf einer Fahrradstraße wird durch die Seitenradarmessung nur motorisierter Verkehr erfasst. V85 liegt bei 65km/h. Zugelassene Höchstgeschwindigkeit ist 30 km/h. Auf Fahrradstraßen kann die Höchstgeschwindigkeit allerdings nur gefahren werden, wenn keine Fahrradfahrer:innen gefährdet werden. Hier besteht ein Unterschied zur „normalen“ Straßen. Der Logik folgend sollte V85 unter 30 km/h liegen. Laut Beispiel würde ich davon ausgehen, dass die Verkehrssituation als gefährlich einzuschätzen ist. Ich gehe davon aus, dass eine solche Bewertung von der Polizei nicht nach Gefühl beurteilt wird. Deshalb interessiert mich im Detail, wie die Verkehrsdaten in so einem Fall bewertet werden. Ich möchte den genauen Prozess kennen lernen, nach dem die Polizei vorgeht. Dazu habe ich 6 Fragen aufgestellt. Eine ist mit Ihrem Schreiben beantwortet. Bitte beantworten Sie auch die restlichen Fragen. Bitte gehen Sie dabei davon aus, dass mit dem Begriff „Verkehrszählung“ die Auswertung von Verkehrsdaten aus Seitenradarmessungen gemeint ist. Gern möchte ich die Fragen (ausgenommen Frage 5, da beantwortet) an dieser Stelle wiederholen: 1. Wie hoch muss die V85 von zugelassenen Kfz-Verkehr auf Fahrradstraßen sein, dass die Verkehrssituation als gefährlich eingestuft wird? 2. Erfolg eine Abschätzung der Gefährdungslage an Hand von Richtlinien oder vergleichbaren Dokumenten? Falls ja, können Sie diese bitte benennen und mir freundlicher Weise zur Verfügung stellen. 3. Falls neben der V85 andere Kennzahlen von Bedeutung sind. Welche sind das und wie werden diese gewertet? 4. Falls es keine festen Werte bzw. Richtlinien gibt. Wie wirkt sich eine Verkehrszählung auf die die Gefährdungsbeurteilung in Fahrradstraßen aus? 5. (beantwortet – vielen Dank) 6. Kann an Hand einer Verkehrszählung der Anteil an Nicht-Anliegerverkehr eingeschätzt werden? Falls ja, wie ist die Vorgehensweise? Falls nein, gibt es andere Verfahren? Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie weiterhin um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich kann nach AIG keinen Grund erkennen, der dem entgegensprechen würde. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten (bitte auch per Mail) und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 236154 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154] Sehr geehrte Damen und Her…
Von
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Betreff
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]
Datum
22. Februar 2022 00:42
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen“ vom 23.12.2021 (#236154) wurde von Ihnen nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236154/
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AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154] Sehr geehrte Damen und Her…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]
Datum
7. März 2022 23:25
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen“ vom 23.12.2021 (#236154) wurde von Ihnen nicht vollständig in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Polizeipräsidium Brandenburg
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154] Sehr Antragsteller/in Ihr…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]
Datum
8. März 2022 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen mit Schreiben vom 01. Februar 2022 bereits beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154] Sehr << Anrede >&…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
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Betreff
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]
Datum
8. März 2022 19:57
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Es ist richtig, dass mir ein Schreiben zugestellt wurde, aber die Anfrage wurde damit inhaltlich leider nicht vollständig beantwortet, wie in meiner Mail vom 07.02.2022 dargestellt. Meine Anfrage besteht aus 6, der Übersichtlichkeit halber, einzeln nummerierten Fragen. Davon wurde eine (Nummer 5) beantwortet. Die Beantwortung der übrigen Fragen (1 bis 4 & 6) steht noch aus. Damit ist meine Informationsfreiheitsanfrage immer noch nicht fristgerecht abschließend beantwortet. Ich bitte Sie weiterhin, die Anfrage vollständig zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236154 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236154/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154] Sehr geehrte Damen und Her…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]
Datum
28. März 2022 01:01
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen an Hand von Verkehrszählungen“ vom 23.12.2021 (#236154) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit vollständig beantwortet. Lediglich einer (Punkt Nr. 5) der 6 Punkte der Anfrage wurde beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Polizeipräsidium Brandenburg
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154] Sehr Antragsteller/in Ih…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: Antwort Polizeipräsidium Land Brandenburg | Gesch-Z.: StB 4.4-789-2/31/22 [#236154]
Datum
6. April 2022 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird erneut hinsichtlich der hier möglichen Beantwortung überprüft. Ich bitte aufgrund der spezifischen Fragen und des Themas um Verständnis, dass die Rückmeldung noch etwas dauern wird. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Brandenburg
Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen „fragdenstaat #236154“
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Gefährdungsbetrachtung in Fahrradstraßen „fragdenstaat #236154“
Datum
29. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen