Gefährdungsbeurteilung für Besuch und Arbeit im Wahllokal bei der Bundestagswahl 26. September 2021
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach Arbeitsschutzrecht gehört zur Arbeit mit Arbeitsstoffen eine Gefährdungsbeurteilung, die unter anderem die möglichen alternativen Maßnahmen aller vier Kategorien des STOP-Prinzips erörtert. Es geht mir hier um den biologischen Arbeitsstoff SARS-CoV-2. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung für die Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021 in Halle zu, sobald diese fertiggestellt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Vielen Dank!
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. Juni 2021
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13. Juli 2021
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