Gefährdungsbeurteilung Psyche

1. Wie sieht in Ihrem Haus die Gefährdungsbeurteilung Psyche aus?
2. Wer ist der/die Verantwortliche für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?
3. Ich hätte gern die letzten 2 Sitzungsprotokolle der ASA-Sitzung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie sieht i…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsbeurteilung Psyche [#19722]
Datum
3. Januar 2017 06:57
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie sieht in Ihrem Haus die Gefährdungsbeurteilung Psyche aus? 2. Wer ist der/die Verantwortliche für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung? 3. Ich hätte gern die letzten 2 Sitzungsprotokolle der ASA-Sitzung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 11 Absatz 2 des Landestransparenzgesetzes (LTr…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung Psyche [#19722]
Datum
24. Januar 2017 17:50
Status
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 11 Absatz 2 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) Rheinland-Pfalz muss der Antrag auf Auskunft die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Dies ist bei Ihrem Antrag hier nicht der Fall, so dass bereits aus diesem Grund die erbetenen Auskünfte nicht gegeben werden können. Die u. a. auch diese Regelung beanstandende Verfassungsbeschwerde gegen das Land Rheinland-Pfalz ist bekannt. Diese ist aber vor dem Bundesverfassungsgericht lediglich anhängig und nicht beschieden. Es gelten daher bis auf Weiteres die gesetzlichen Regelungen. Sollten Sie eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der SGD Nord sein, stelle ich es Ihnen frei, den Unterzeichner zwecks Erörterung Ihres Anliegens aufzusuchen. Mit freundlichen Grüßen