Gefährdungsbeurteilung/Vorgabe für die Nutzung der Kampfuniform

Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung/Vorgabe für die Nutzung der Kampfuniform bei hohen Temperaturen im Freien.

Konkret die Dokumente, die erläutern, welche Maßnahmen der Arbeitsschutzes vorgegeben werden um eine Überhitzung auszuschließen, wenn die schwarze Kampfuniform getragen wird? Wie ich erfuhr gibt es zumindest keine Hitzepausen. Gibt es überhaupt eine Tragezeitbegrenzung in irgendeiner Form?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Gefährdungsbeurteilung/Vorgabe für die Nutzung der Kampfuniform [#183573]
Datum
28. März 2020 17:18
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung/Vorgabe für die Nutzung der Kampfuniform bei hohen Temperaturen im Freien. Konkret die Dokumente, die erläutern, welche Maßnahmen der Arbeitsschutzes vorgegeben werden um eine Überhitzung auszuschließen, wenn die schwarze Kampfuniform getragen wird? Wie ich erfuhr gibt es zumindest keine Hitzepausen. Gibt es überhaupt eine Tragezeitbegrenzung in irgendeiner Form?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 183573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183573 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Bekleidung der Polizei - Ihre Anfrage vom 28.03.2020 Sehr geehrter Herr Scharfenort, anbei übersende ich Ihnen di…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Bekleidung der Polizei - Ihre Anfrage vom 28.03.2020
Datum
14. April 2020 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, anbei übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrer im Betreff genannten Anfrage. Mit freundlichem Gruß