Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis

Eine Auflistung der als gefährlich eingestuften Orte im Rhein-Erft-Kreis gem. § 12 Abs. 1 S. 1 PolG NRW unter Angabe von folgenden Informationen:
Genaue Lage,
Begründung,
Beginn,
Frist,
sowie die Zielgruppe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. September 2020
  • Frist
    23. Oktober 2020
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Markus Walter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Markus Walter
Betreff
Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis [#197462]
Datum
19. September 2020 22:45
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der als gefährlich eingestuften Orte im Rhein-Erft-Kreis gem. § 12 Abs. 1 S. 1 PolG NRW unter Angabe von folgenden Informationen: Genaue Lage, Begründung, Beginn, Frist, sowie die Zielgruppe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Walter Anfragenr: 197462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197462/ Postanschrift Markus Walter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Walter
Markus Walter
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis“ vom 19.09.…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Markus Walter
Betreff
AW: Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis [#197462]
Datum
19. März 2021 02:51
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis“ vom 19.09.2020 (#197462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Walter Anfragenr: 197462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197462/

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Markus Walter
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis“ vom 19.09.…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
Markus Walter
Betreff
AW: Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis [#197462]
Datum
14. April 2021 00:02
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährdungsorte im Rhein-Erft-Kreis“ vom 19.09.2020 (#197462) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 174 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Walter Anfragenr: 197462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197462/