Gefahren durch Nervenkampfstoffe

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wie groß sehen sie die Gefahr durch Nervenkampfstoffe, für Personen im politischen Exil?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Jo Robin Lankenau
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie groß sehen si…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jo Robin Lankenau
Betreff
Gefahren durch Nervenkampfstoffe [#229993]
Datum
27. September 2021 16:05
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie groß sehen sie die Gefahr durch Nervenkampfstoffe, für Personen im politischen Exil?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jo Robin Lankenau Anfragenr: 229993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229993/ Postanschrift Jo Robin Lankenau << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jo Robin Lankenau
Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr geehrter Herr Lankenau, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an d…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: WG: Gefahren durch Nervenkampfstoffe [#229993] [fcac97ee-0683-4a03-827b-0aaf61eec9e8]
Datum
8. Oktober 2021 12:35
Status
Warte auf Antwort
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     Sehr geehrter Herr Lankenau, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantwortet werden kann: dem Auswärtigen Amt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.       Mit freundlichen Grüßen
Jo Robin Lankenau
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefahren durch Nervenkampfstoffe“ vom 27.09.20…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jo Robin Lankenau
Betreff
AW: RE: WG: Gefahren durch Nervenkampfstoffe [#229993] [fcac97ee-0683-4a03-827b-0aaf61eec9e8] [#229993]
Datum
29. Oktober 2021 17:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefahren durch Nervenkampfstoffe“ vom 27.09.2021 (#229993) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jo Robin Lankenau Anfragenr: 229993 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229993/
Auswärtiges Amt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Oktober 2021 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Auswärtiges Amt
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     fcac97ee-0683-4a03-827b-0aaf61eec9e8   Sehr geehrter Herr Lankenau…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: WG: Gefahren durch Nervenkampfstoffe [#229993] [fcac97ee-0683-4a03-827b-0aaf61eec9e8]
Datum
1. November 2021 10:39
Status
Auswärtiges Amt Berlin - Bürgerservice     fcac97ee-0683-4a03-827b-0aaf61eec9e8   Sehr geehrter Herr Lankenau, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Wir haben Ihnen dazu bereits anm 08.10.2021 geantwortet: Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantwortet werden kann: dem Auswärtigen Amt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.       Mit freundlichen Grüßen