Gefahrengebiet Hambacher Forst

Eine Karte, auf der die genauen Grenzen des aktuellen Gefahrgengebiets rund um den Hambacher Forst verzeichnet sind.

Menschen müssen die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie sich in ein solches Gebiet begeben und nach §12 PolG muss dieses auch örtlich beschränkt sein. Ich will genau wissen, wo ich mich noch aufhalten darf und wo nicht, deshalb bitte ich um eine Karte, in der die Grenzen des Gefahrengebiets verzeichnet sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefahrengebiet Hambacher Forst [#33354]
Datum
8. September 2018 14:47
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Karte, auf der die genauen Grenzen des aktuellen Gefahrgengebiets rund um den Hambacher Forst verzeichnet sind. Menschen müssen die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie sich in ein solches Gebiet begeben und nach §12 PolG muss dieses auch örtlich beschränkt sein. Ich will genau wissen, wo ich mich noch aufhalten darf und wo nicht, deshalb bitte ich um eine Karte, in der die Grenzen des Gefahrengebiets verzeichnet sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 08.09.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach §…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 08.09.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01
Datum
11. Oktober 2018 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Es zeichnet sich ab, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag vom 08.09.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 [#33354] Sehr << Anrede >&g…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 08.09.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 [#33354]
Datum
2. Januar 2019 20:02
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Lennickeweg 13 44229 Dortmund