Gefahrengebiete in Eckernförde
Gefahrengebiete: Kontrollbereiche im öffentlichen Raum nach § 180 Abs. 3, Satz 1. Nr.1 LVwG; in der öffentlichen Diskussion als sog. Gefahrengebiete bezeichnet.
Kontrollbereiche bzw. Gefahrengebiete im Gebiet der Stadt Eckernförde im Jahr 2020.
Daraus sollen hervorgehen:
-Straßennahmen und Grenzpunkte der Gefahrengebiete.
-Wenn vorhanden, Übersichtskarte der Kontrollbereiche
-Welche Arten von Kontrollen (z.B. Personalausweis-Kontrollen, Durchsuchungen) werden durch den Aufenthalt in diesen Gefahrengebieten gerechtfertigt, die außerhalb von Gefahrengebieten nicht gerechtfertigt sind?
-Kopie der Begründung und Meldung des Gefahrengebiets der an die Leitungsebene der Polizeiämter bzw. der Polizeibehörden ging.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Oktober 2020
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7. November 2020
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