Gefahrengebiete in Eckernförde

Anfrage an: Landespolizeiamt

Gefahrengebiete: Kontrollbereiche im öffentlichen Raum nach § 180 Abs. 3, Satz 1. Nr.1 LVwG; in der öffentlichen Diskussion als sog. Gefahrengebiete bezeichnet.

Kontrollbereiche bzw. Gefahrengebiete im Gebiet der Stadt Eckernförde im Jahr 2020.

Daraus sollen hervorgehen:
-Straßennahmen und Grenzpunkte der Gefahrengebiete.
-Wenn vorhanden, Übersichtskarte der Kontrollbereiche
-Welche Arten von Kontrollen (z.B. Personalausweis-Kontrollen, Durchsuchungen) werden durch den Aufenthalt in diesen Gefahrengebieten gerechtfertigt, die außerhalb von Gefahrengebieten nicht gerechtfertigt sind?
-Kopie der Begründung und Meldung des Gefahrengebiets der an die Leitungsebene der Polizeiämter bzw. der Polizeibehörden ging.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gefahrengebiete: Kon…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefahrengebiete in Eckernförde [#199370]
Datum
4. Oktober 2020 11:38
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gefahrengebiete: Kontrollbereiche im öffentlichen Raum nach § 180 Abs. 3, Satz 1. Nr.1 LVwG; in der öffentlichen Diskussion als sog. Gefahrengebiete bezeichnet. Kontrollbereiche bzw. Gefahrengebiete im Gebiet der Stadt Eckernförde im Jahr 2020. Daraus sollen hervorgehen: -Straßennahmen und Grenzpunkte der Gefahrengebiete. -Wenn vorhanden, Übersichtskarte der Kontrollbereiche -Welche Arten von Kontrollen (z.B. Personalausweis-Kontrollen, Durchsuchungen) werden durch den Aufenthalt in diesen Gefahrengebieten gerechtfertigt, die außerhalb von Gefahrengebieten nicht gerechtfertigt sind? -Kopie der Begründung und Meldung des Gefahrengebiets der an die Leitungsebene der Polizeiämter bzw. der Polizeibehörden ging.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199370/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeiamt
Guten Tag Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.10.2020 bezüglich Informat…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
Gefahrengebiete in Eckernförde
Datum
5. Oktober 2020 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
16,3 KB


Guten Tag Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05.10.2020 bezüglich Informationszugangsgesetz Gefahrengebiete in Eckernförde, deren Eingang im Landespolizeiamt Schleswig-Holstein ich hiermit bestätige. Nach Prüfung Ihres Anliegens komme ich unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die Beantwortung der Anfrage eine gewissen Zeit in Anspruch nehmen wird. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeiamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein b…
Von
Landespolizeiamt
Betreff
WG: IZG-Anfrage - Gefahrengebiete in Eckernförde [#199370 fragdenstaat.de]
Datum
8. Oktober 2020 13:11
Status
image008.png
16,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein bezüglich Gefahrengebiete in Eckernförde 2020 vom 04.10.2020. Es wurden in dem benannten Zeitraum in Eckernförde keine Maßnahmen gem. §180 III LVwG durchgeführt wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um vollständige Beantwortung der Anfrage. Es fehlen Antworten auf diese T…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: IZG-Anfrage - Gefahrengebiete in Eckernförde [#199370 fragdenstaat.de] [#199370]
Datum
8. Oktober 2020 21:26
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um vollständige Beantwortung der Anfrage. Es fehlen Antworten auf diese Teile der Anfrage: -Welche Arten von Kontrollen (z.B. Personalausweis-Kontrollen, Durchsuchungen) werden durch den Aufenthalt in diesen Gefahrengebieten gerechtfertigt, die außerhalb von Gefahrengebieten nicht gerechtfertigt sind? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199370/
Landespolizeiamt
Guten Tag Herr << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 08.102020 bezüglich …
Von
Landespolizeiamt
Betreff
WG: [EXTERN] AW: WG: IZG-Anfrage - Gefahrengebiete in Eckernförde [#199370 fragdenstaat.de] [#199370]
Datum
12. Oktober 2020 10:29
Status
image001.png
16,3 KB


Guten Tag Herr << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 08.102020 bezüglich IZG-Anfrage - Gefahrengebiete in Eckernförde. Sie bitten in dieser, um eine vollständige Beantwortung Ihrer ersten Anfrage vom 04.10.2020. Ich möchte Ihnen hierzu mitteilen, dass Sie die gewünschten Antworten aus dem Gesetzestext des § 180 Abs. 3 LVwG entnehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort- Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in << Adr…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: WG: IZG-Anfrage - Gefahrengebiete in Eckernförde [#199370 fragdenstaat.de] [#199370]
Datum
12. Oktober 2020 13:32
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort- Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199370 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199370/