Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 12.12.2018 hat der Landtag eine Reform des Polizeirechts
verabschiedet, die seit 20.12.2018 angewendet werden darf. Demnach darf
die Behördenleitung eines Polizeipräsidiums Gefahrenzonen deklarieren,
in denen bestimmte Maßnahmen durch Polizeibeamte und -beamtinnen
gestattet sind.
Ich bitte Sie um Auskunft, in welchen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen von der jeweils zuständigen Behördenleitung der Polizei Gebiete benannt wurden, in denen vermehrt Kontrollen gemäß dem neuen § 12a PolGNRW und/oder Videoüberwachung nach dem
geänderten § 15a stattfinden bzw. stattfinden können.
Ich bitte weiterhin um vorliegende Statistiken, in wie vielen Fällen und aus welchem Anlass im Zuge von Maßnahmen nach § 12a eine Gewahrsamnahme nach §§ 35, 38 PolGNRW stattgefunden hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Demuth
<<E-Mail-Adresse>>