Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis

eine Auflistung der als gefährlich eingestuften Orte, gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PolG NRW, im Ennepe-Ruhr-Kreis, unter Angabe von: Genauer Lage, Begründung, Beginn, Frist, Zielgruppe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    18. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis [#166594]
Datum
14. September 2019 16:28
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der als gefährlich eingestuften Orte, gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 PolG NRW, im Ennepe-Ruhr-Kreis, unter Angabe von: Genauer Lage, Begründung, Beginn, Frist, Zielgruppe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
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Betreff
AW: Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis [#166594]
Datum
18. Oktober 2019 02:50
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis“ vom 14.09.2019 (#166594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis [#166594]
Datum
18. Oktober 2019 02:51
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis“ vom 14.09.2019 (#166594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis [#166594]
Datum
6. November 2019 09:57
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis“ vom 14.09.2019 (#166594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166594
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis“ [#166594] [#166594]
Datum
30. November 2019 14:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/166594 Die Anfrage wurde nach 44 Tagen über der Frist noch nicht beantwortet, bitte ergreifen sie entsprechende Maßnahmen, welche zur Erfüllung der gesetzlichen Auskunftspflicht der Behörde führen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 166594.pdf Anfragenr: 166594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166594
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gefährlich eingestufte Orte im Ennepe-Ruhr-Kreis“ [#166594] [#166594]
Datum
2. Dezember 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.11.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-11937/19 Informationszugang zu einer Auflistung gefährlich eingestufter Orte #166594 209.2.3.1.5-11937…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-11937/19 Informationszugang zu einer Auflistung gefährlich eingestufter Orte #166594
Datum
5. Dezember 2019 14:22
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.5-11937/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Kreispolizei Ennepe-Ruhr-Kreis vom 14.09.219 auf Informationszugang zu einer Auflistung gefährlich eingestufter Orte Ihre E-Mail vom 30.11.2019 ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Ihre Anfrage zu "kriminalitätsbelasteten Orten" Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe zwischenzeitlich …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis
Betreff
Ihre Anfrage zu "kriminalitätsbelasteten Orten"
Datum
20. Dezember 2019 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
30,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe zwischenzeitlich Ihre Erinnerung zu einer von Ihnen gestellten Frage überprüfen können. Die von Ihnen gestellte Anfrage war hier leider nicht bekannt. Eine Mitteilung konnte somit nicht erfolgen. Unabhängig hiervon kann ich jedoch mitteilen, dass innerhalb meines Zuständigkeitsbereichs keine Orte entsprechend definiert wurden. Mit freundlichem Gruß

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-11937/19 Informationszugang zu einer Auflistung gefährlich eingestufter Orte #166594 209.2.3.1.5-11937…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-11937/19 Informationszugang zu einer Auflistung gefährlich eingestufter Orte #166594
Datum
10. Januar 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
209.2.3.1.5-11937/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag an die Kreispolizei Ennepe-Ruhr-Kreis vom 14.09.219 auf Informationszugang zu einer Auflistung gefährlich eingestufter Orte Mein Auskunftsersuchen vom 05.12.2019 die auskunftspflichtige Stelle hatte Ihnen bereits am 20.12.2019 mitgeteilt, dass keine Orte entsprechend definiert wurden. Damit liegt ist von Ihnen beantragte Information nicht vorhanden. Ich schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen