"Gefährliche Orte" laut §20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA

Laut §20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA ist eine Personalienkontrolle möglich, sobald sich eine Person an einem gefährdeten Ort aufhält. In mehreren Fällen habe ich vernommen, dass die Polizei in Magdeburg willkürlich Personen ohne Verdacht untersucht, die sich nicht an gefährlichen Orten aufhalten (ich beziehe mich dabei auf die Drucksache 7/2759). Ich bitte darum, mir eine aktuelle Liste der gefährlichen Orte in LSA mitzuteilen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut…
An Landtag Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
"Gefährliche Orte" laut §20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA [#189379]
Datum
19. Juni 2020 10:24
An
Landtag Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut §20 Abs. 2 Nr. 1 SOG LSA ist eine Personalienkontrolle möglich, sobald sich eine Person an einem gefährdeten Ort aufhält. In mehreren Fällen habe ich vernommen, dass die Polizei in Magdeburg willkürlich Personen ohne Verdacht untersucht, die sich nicht an gefährlichen Orten aufhalten (ich beziehe mich dabei auf die Drucksache 7/2759). Ich bitte darum, mir eine aktuelle Liste der gefährlichen Orte in LSA mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189379/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landtag Sachsen-Anhalt
IZG-Anfrage wegen gefährlicher Orte nach § 20 SOG LSA - IZG 06/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mai…
Von
Landtag Sachsen-Anhalt
Betreff
IZG-Anfrage wegen gefährlicher Orte nach § 20 SOG LSA - IZG 06/2020
Datum
25. Juni 2020 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 19. Juni 2020 baten Sie um Übersendung einer aktuellen Liste gefährlicher Orte nach § 20 SOG LSA. Ihrem Antrag kann auf der Grundlage des IZG LSA nicht entsprochen werden. Begründung: Das IZG LSA findet auf den Landtag von Sachsen-Anhalt und seine Verwaltung nur Anwendung, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden (§ 1 IZG LSA). Ein Anspruch auf Informationszugang besteht in diesem Fall nur, soweit die begehrten Informationen bei der auskunftspflichtigen Stelle tatsächlich vorhanden sind und keine Ausschlussgründe nach § 3 ff. IZG LSA vorliegen. Der Landtagsverwaltung liegen nur die Informationen vor, welche Ihnen aus der von Ihnen benannten Antwort auf eine Kleine Anfrage Drs. 7/2759 ebenfalls bekannt sind. Eine aktuellere Liste gefährlicher Orte liegt hier nicht vor. Wie Sie der Kleinen Anfrage weiter entnehmen können, hat die Antwort für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Sport erstellt. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, sich mit Ihrer Anfrage dorthin zu wenden. Mit freundlichen Grüßen