Gefährliche Orte Stadtgebiet Herten

Informationen über die Lage, Einschätzung und Ausdehnung von "Gefährliche Orte" nach §12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW im Stadtgebiet Herten, sowie dazugehörige Dienstanweisungen an Polizeibeamte.

Ergebnis der Anfrage

Informationen erhalten - es gibt keine "Gefährliche(n) Orte" im Stadtgebiet Herten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährliche Orte Stadtgebiet Herten [#170370]
Datum
14. November 2019 09:05
An
Polizeipräsidium Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Lage, Einschätzung und Ausdehnung von "Gefährliche Orte" nach §12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW im Stadtgebiet Herten, sowie dazugehörige Dienstanweisungen an Polizeibeamte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Recklinghausen
Polizeipräsidium Recklinghausen Recklinghausen, 15.11.2019 Leitungssta…
Von
Polizeipräsidium Recklinghausen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG zu: Gefährliche Orte Stadtgebiet Herten [#170370]
Datum
15. November 2019 11:59
Status
Warte auf Antwort
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906 Bytes
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5,0 KB


Polizeipräsidium Recklinghausen Recklinghausen, 15.11.2019 Leitungsstab SG 1 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> per elektronischer Post Anfrage nach dem IFG Gefährliche Orte Stadtgebiet Herten [#170370] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Polizeipräsidium Recklinghausen eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Recklinghausen
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW PP Recklinghausen LStab, SG1 -30.10.- …
Von
Polizeipräsidium Recklinghausen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
2. Dezember 2019 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
PP Recklinghausen LStab, SG1 -30.10.- Recklinghausen, 02.12.2019 Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Stellungnahme des PP Recklinghausen Sehr geehrteAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die Stellungnahme des PP Recklinghausen zu Ihrer o.g. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,