Gefährliche Orte Trier-Saarburg und Trier

Auflistung der Orte im Kreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier, die unter § 10 Absatz 1 POG fallen.

Im Falle einer Ablehnung dieses Antrags ergehen hilfsweise die folgenden Anträge:
Antrag auf Zusendung von Broschüren, behördlichen Informationsschreiben o.ä. die darstellen, wie Rechtssicherheit geschaffen wird bzw. wie ich als Bürger Kenntnis darüber erlangen kann, ob durchgeführte Maßnahmen auf Grundlage von $ 10 Absatz 1 POG überhaupt zulässig waren bzw. ob eben diese Grundlage zu dem Zeitpunkt an diesem Ort überhaupt gegeben war, der Ort also entsprechend $ 10 Absatz 1 POG qualifiziert war.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Tobias Törber
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Törber
Betreff
Gefährliche Orte Trier-Saarburg und Trier [#133081]
Datum
24. April 2019 23:36
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Orte im Kreis Trier-Saarburg und in der Stadt Trier, die unter § 10 Absatz 1 POG fallen. Im Falle einer Ablehnung dieses Antrags ergehen hilfsweise die folgenden Anträge: Antrag auf Zusendung von Broschüren, behördlichen Informationsschreiben o.ä. die darstellen, wie Rechtssicherheit geschaffen wird bzw. wie ich als Bürger Kenntnis darüber erlangen kann, ob durchgeführte Maßnahmen auf Grundlage von $ 10 Absatz 1 POG überhaupt zulässig waren bzw. ob eben diese Grundlage zu dem Zeitpunkt an diesem Ort überhaupt gegeben war, der Ort also entsprechend $ 10 Absatz 1 POG qualifiziert war.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Törber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Törber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Törber
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Törber, Ihre Mail habe ich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Gefährliche Orte Trier-Saarburg und Trier [#133081]
Datum
25. April 2019 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Törber, Ihre Mail habe ich erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Törber, beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren Antrag nach dem Landestransparenzg…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Gefährliche Orte Trier-Saarburg und Trier [#133081]
Datum
11. Juni 2019 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
961,4 KB
Sehr geehrter Herr Törber, beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihren Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 24. April 2019. Mit freundlichen Grüßen