geförderten Projekte durch die Lotterie

Die Lotterie Gesellschaft hat in ihrer Aufgabe Projekte des Gemeinwohl zu finanzieren.
Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller geförderten Projekte und Empfänger*innen im Jahr 2018.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
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Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die…
An Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
geförderten Projekte durch die Lotterie [#159518]
Datum
22. Juli 2019 22:41
An
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Lotterie Gesellschaft hat in ihrer Aufgabe Projekte des Gemeinwohl zu finanzieren. Bitte senden Sie mir eine Auflistung aller geförderten Projekte und Empfänger*innen im Jahr 2018.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder

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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Mail vom 23.07.2019 wurde zuständigkeitshalber durch die Lotterie-Treuhandgese…
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: geförderten Projekte durch die Lotterie [#159518]
Datum
22. August 2019 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Mail vom 23.07.2019 wurde zuständigkeitshalber durch die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen (LTG) an die Thüringer Lotterieverwaltung (TLV) zur Beantwortung weitergeleitet. Bezüglich Ihrer Frage wird wie folgt Stellung genommen: Die Aufgabe der LTG besteht darin, die von der TLV im Namen des Freistaats Thüringen veranstalteten öffentlichen Glücksspiele technisch durchzuführen. Die Verwendung der dabei erwirtschafteten Überschüsse ist im Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) geregelt. Hier wird insbesondere auf die Regelungen in § 9 verwiesen. Demnach erhalten folgende Destinatäre Zuwendungen aus Lotterieeinnahmen, außer der Lotterie GlücksSpirale: • Landessportbund Thüringen e. V. • LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Thüringen e. V. Die Zweckerträge der Lotterie GlücksSpirale fließen jeweils zu einem Viertel folgenden Organisationen zu: • Deutscher Olympischer Sportbund e. V. • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. • Deutsche Stiftung Denkmalschutz e. V. Das restliche Viertel kommt • der Stiftung Thüringer Sporthilfe e. V. und • der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Thüringen e. V. zugute. Die überschüssigen Einnahmen der Umweltlotterie des Freistaats Thüringen werden an folgende Organisationen ausgereicht: • Stiftung Naturschutz Thüringen e. V. • Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e.V. Weitere Überschüsse der vom Land veranstalteten Lotterien werden an den Landeshaushalt abgeführt und dienen der Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke sowie der Sicherstellung des Schutzes vor Suchtgefährdung. Auch hierzu wird auf § 9 des Thüringer Glücksspielgesetzes verwiesen. Insoweit wird auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 3347 der aktuellen Legislaturperiode des Thüringer Landtags verwiesen. Diese ist in der Parlamentsdokumentation auf der Homepage des Thüringer Landtags einsehbar (Drucksache Nr. 6/6318). Mit freundlichen Grüßen