Geförderter Wohnungsbau 2019

Räumlich möglichst genaue Angaben zu den Lagen der 2018 und 2019 durch das Wohnraumförderprogramm des Senats unterstützten Bauvorhaben, idealerweise auf Baublock- oder Ortsteilebene.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geförderter Wohnungsbau 2019 [#174107]
Datum
13. Januar 2020 22:31
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Räumlich möglichst genaue Angaben zu den Lagen der 2018 und 2019 durch das Wohnraumförderprogramm des Senats unterstützten Bauvorhaben, idealerweise auf Baublock- oder Ortsteilebene.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174107/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Na…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
13. Januar 2020 22:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr Antragsteller/in zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen. Wir können Ihnen gern …
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: [EXTERN]-Geförderter Wohnungsbau 2019 [#174107]
Datum
13. Februar 2020 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zunächst möchten wir uns für die späte Rückmeldung entschuldigen. Wir können Ihnen gern Daten auf Stadtteilebene zu der Anzahl fertiggestellter öffentlich geförderter Wohnungen aus den Jahren 2018 und 2019 zur Verfügung stellen. Stadtteil Anzahl fertiggestellter öffentlich geförderter Wohnungen 2018 Anzahl fertiggestellter öffentlich geförderter Wohnungen 2019 Alsterdorf 18 66 Altona-Altstadt 4 Altona-Nord 243 Barmbek-Nord 253 Barmbek-Süd 143 Bergedorf 29 Billstedt 53 Borgfelde 194 Bramfeld 41 Eidelstedt 364 104 Eilbek 20 Eimsbüttel 36 8 Eißendorf 64 Eppendorf 47 34 Farmsen-Berne 96 263 Fuhlsbüttel 74 Groß Borstel 113 43 Groß Flottbek HafenCity 193 63 Hammerbrook 248 Heimfeld 309 Horn 214 Iserbrook 6 Jenfeld 32 Langenhorn 96 57 Lemsahl-Mellingstedt 40 Lohbrügge 83 92 Lokstedt 6 69 Lurup 169 34 Neuallermöhe 41 Neugraben-Fischbek 32 142 Neustadt 13 Niendorf 2 Ohlsdorf 168 Osdorf 55 Othmarschen 63 Poppenbüttel 76 205 Rahlstedt 47 51 Rissen 77 21 Rothenburgsort 58 10 Rotherbaum 2 Sasel 12 Schnelsen 39 115 Sinstorf St. Georg 144 11 St. Pauli 26 Steilshoop 49 Stellingen 18 182 Sternschanze 22 Uhlenhorst 32 Veddel 151 Volksdorf 3 6 Wandsbek 109 31 Wilhelmsburg 34 115 Gesamtergebnis 2.466 3.717 Quelle: IFB Hamburg In den nicht aufgeführten Stadtteilen wurden in den Jahren 2018 und 2019 keine öffentlich geförderten Wohnungen fertiggestellt. Ihre Anfrage bedurfte einer ausführlichen Rechtsprüfung, da es bei den von Ihnen angefragten Auskünften zum Teil um schützenswerte Daten handelt. Eine Weitergabe von detaillierten Angaben zu Bauvorhaben (dazu zählt u.a. der Eigentümer) würde vor allem gegen § 23 HmbWoFG, aber auch gegen das Sozialgeheimnis, das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sowie gegen das Bankgeheimnis verstoßen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen daher keine weiteren Auskünfte erteilen kann. Mit freundlichem Gruß