Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin (entgangene Einnahmen, Kitaplätze, Sozialwohnungen)

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Antwort auf diese Frage zu:
Gibt es bei einem städebaulichen Vertrag der kooperativen Baulandentwicklung zur
- vollumfänglichen Einrechnung der Staffelgeschosse (mehr Sozialwohnungen,
mehr Kita- und Grundschulplätze)
- Berücksichtigung der aktuellen Sozialwohnungsquote von 30 %

eine a n d e r e rechtlich gestattete Alternative (wo ein Schaden des Landes Berlins ausgeschlossen ist: also ohne Berliner Mindereinnahmen, weniger Sozialwohnungen, weniger Schul- und Kitaplätze?)

Ja (welche genau) oder Nein.

Hintergrund:
Versuch der Investoren Begünstigung zu Gunsten zweier Investoren (Sonderweg Lichtenberg) zum Schaden Berlins
1.
Drucksache - DS/1361/VIII Betreff: Anrechnung der Staffelgeschosse, BVV 22.08.2019 - in den Ausschuss überwiesen https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8155
2.
Artikel: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/gegen-die-benachteiligung-von-menschen-die-auf-sozialwohnungen-schulen-wohnraum-angewiesen-sind-gegen-nachteile-fuer-das-land-berlin-entgangene-einnahmen-kitaplaetze-sozialwohnungen_a229705

Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Berliner Rechnungshof.

-------------------------------------------------
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir ein…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin (entgangene Einnahmen, Kitaplätze, Sozialwohnungen) [#165367]
Datum
28. August 2019 14:56
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Antwort auf diese Frage zu: Gibt es bei einem städebaulichen Vertrag der kooperativen Baulandentwicklung zur - vollumfänglichen Einrechnung der Staffelgeschosse (mehr Sozialwohnungen, mehr Kita- und Grundschulplätze) - Berücksichtigung der aktuellen Sozialwohnungsquote von 30 % eine a n d e r e rechtlich gestattete Alternative (wo ein Schaden des Landes Berlins ausgeschlossen ist: also ohne Berliner Mindereinnahmen, weniger Sozialwohnungen, weniger Schul- und Kitaplätze?) Ja (welche genau) oder Nein. Hintergrund: Versuch der Investoren Begünstigung zu Gunsten zweier Investoren (Sonderweg Lichtenberg) zum Schaden Berlins 1. Drucksache - DS/1361/VIII Betreff: Anrechnung der Staffelgeschosse, BVV 22.08.2019 - in den Ausschuss überwiesen https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=8155 2. Artikel: https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/gegen-die-benachteiligung-von-menschen-die-auf-sozialwohnungen-schulen-wohnraum-angewiesen-sind-gegen-nachteile-fuer-das-land-berlin-entgangene-einnahmen-kitaplaetze-sozialwohnungen_a229705 Eine Kopie dieses Schreibens geht an den Berliner Rechnungshof. ------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in 1. Lt. https://karlshorst.de wird zu den Staffelgeschossen jetzt eine Strafanzeige…
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Betreff
AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin (entgangene Einnahmen, Kitaplätze, Sozialwohnungen) [#165367]
Datum
29. August 2019 20:52
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in 1. Lt. https://karlshorst.de wird zu den Staffelgeschossen jetzt eine Strafanzeige gestellt 2 https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/gegen-die-benachteiligung-von-menschen-die-auf-sozialwohnungen-schulen-wohnraum-angewiesen-sind-gegen-nachteile-fuer-das-land-berlin-entgangene-einnahmen-kitaplaetze-sozialwohnungen_a229705 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Nur wenige Tagenum einen Millionen - Schaden vom Land Berlin abzuwenden [#165367] Sehr geehrteAntragsteller/in ich…
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Betreff
Nur wenige Tagenum einen Millionen - Schaden vom Land Berlin abzuwenden [#165367]
Datum
21. September 2019 22:02
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um einen Eingriff zur Schadenabwehr des Landes Berlins Grund 1. ES wurde hierzu eine Strafanzeige vom Verein Karlshorst e.V. gestellt. https://karlshorst.de/index.php/category/karlshorst-ev/ 2. BVV Antrag Drucksache - DS/1361/VIII Betreff: Anrechnung der Staffelgeschosse wurden am 19,9.2019 in der BVV Lichtenberg beschlossen, der das Land Berlin in 2 Fällen finanziell schadet 1. Parkstadt 2. Gartenstadt 3. Es sind weitere Schäden für den Landeshaushalt zu befürchten (weniger Einnahmen, weniger Kitaplätze .... https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/wie-viele-sozialwohnungen-kitaplaetze-schulplaetze-und-einnahmen-fuer-das-land-berlin-werden-nie-entstehen_a233044 4. Nur durch das Rederecht eines Bürgers konnte ein die Beschlussfassung zum Schaden des Landes Berlins verhindert werden: S/1441/VIII Bebauungsplan 11-47ba – Auswertung Beteiligung der Öffentlichkeit;Arbeitstitel: „Parkstadt Karlshorst“ DS/1440/VIII Bebauungsplan 11-47ba – Planreife; Arbeitstitel: „Parkstadt Karlshorst“ so wie ich das verstanden habe dann sind auf unterschiedlichen Dokumenten unterschiedliche Grundstückswerte angegeben worden, welches zu einem Investorengeschenk in Millionenhöhe und zugleich zu einem zusätzlichen Schaden aufgrund Mindereinnahmen für das Land Berlin in der gleichen Höhe geführt hätte. Fakt ist, dass die Baugenehmigung nicht auf der BVV Sitzung beschlossen wurde, nachdem auf die unterschiedlichen Beträge und deren Wirkung hingewiesen wurde. Eine Durchschrift dieses Schreibens geht an den Berliner Rechnungshof. Ich bitte Sie nicht zuzulassen, dass Recht in Lichtenberg zu Unrecht umgedrehtwerden kann und das dem Land ein mehrfacher Schaden in Millionenhöhe entsteht. Die Millionengeschenke Lichtenbergs an die Investoren auf Kosten des Landes Berlins, der Allgemeinheit werden immer höher und immer mehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Eingereichte Petitition und AW: Nur wenige Tagenum einen Millionen - Schaden vom Land Berlin abzuwenden [#165367] …
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Von
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Betreff
Eingereichte Petitition und AW: Nur wenige Tagenum einen Millionen - Schaden vom Land Berlin abzuwenden [#165367]
Datum
26. September 2019 13:05
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in in Ergänzung meines Schreibens vom 21. September 2019 22:02 und um Ihnen noch vor der nächsten BVV eine Chance zum Verfahrens - Eingriff - Parkstadt - Gartenstadt zu geben, informiere ich Sie über die Petition die ich soeben eingereicht habe: Betroffene Behörden - Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Bezirksamt Lichtenberg Aus Sorge um eine Verfahrensbeschleunigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Ausschluss jeglicher Bürgerrechte auf Anhörung und Beteiligung bitte ich den Petitionsausschuss um Hilfe um durch Beantwortung der Fragen die Rechtssicherheit der Betroffenen damit herzustellen. 1 Findet Bürgerbeteiligung beim vorgesehenen Schulstandort HOWOGE Waldowallee auf jeden Fall vorher statt? a) hinsichtlich des möglichen Standorts einer Schule auf diesem Grundstück: Rheinsteinstraße, Waldowallee, Rheinisches Viertel, Köpenicker Allee und auch b) hinsichtlich der Bebauung 2. Ist eine § 34 Schul - Bebauung zu 100% auf diesem HOWOGE Grundstück ausgeschlossen? 3. Wird zu diesen Grundstück zu 100% ein B-Plan Verfahren auf diesem HOWOGE Grundstück durchgeführt? 4. Verpflichten sich die Schulbaubeteiligten zu diesem HOWOGE Grundstück einem Zeitplan zu erstellen und vor jedem neuen oder geänderten Bau- und Verfahrensschritt die Bürger mindestens 2 Monate im voraus zu informieren? 5. Wurden die Staffelgeschosse hinsichtlich der beiden Projekte WPK-Gardo-Gartenstadt und Bonava-Parkstadt inzwischen zu 100% einbezogen in die Verträge der kooperativen Baulandentwicklung? 6. a)Wurde eine Grundschule im Projekt Gartenstadt 2 ausgehandelt, da der gleiche Investor WPK Gardo Gatenstadt 1 die Überbelegung der Lew Tolstoi mit verursacht? b) Wenn nein warum auch hier wieder nicht. Hintergrund Es findet so gut wie keine Zusammenarbeit und Bürgerbeteiligung zwischen Karlhorster Wählern/ betroffene Bürgern und politischen Verantwortungsträgern in Lichtenberg statt. Wegen Intransparenz und fehlender Bürgerbeteiligung bei Entscheidungen, die massiv in die Rechte und Eigentumsverhältinisse der Bürger eingreifen, versuchen immer mehr Bürger dagegen anzugehen. Die Situation hat sich so weit zugespitzt, dass vom Verein Karlshorst e.V. eine Strafanzeige gestellt wurde (https://karlshorst.de/index.php/2019/08… ), von Bürgern Anzeigen an den Rechnungshof geschrieben wurden, Beiträge in Netzwerken und Zeitungen veröffentlicht wurden, BVV Fragen, Ausschuss-Fragen und ein Einwohnerantrag gestellt wurden. Als Tiefpunkt des massiv beeinträchtigten Verhältnisses zwischen Karlshorster Wählern/ betroffene Bürgern und politischen Verantwortungsträgern wurden Bürger vom Bezirksamt mehrfach belogen. Mehre Male wurde den Bürgern von Fr. Monteiro die Auskunft gegeben, dass die Staffelgeschosse in den Verträgen der kooperativen Baulandentwicklung nachverhandelt bzw. berücksichtigt wurden. Alle diese erteilen Informationen sind unwahr und stehen nachlesbar im Protokoll der Aussschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz (ab 11/2018 ff.). Das statt den gegebenen falschen Informationen das Gegenteil wahr ist, hat der von der SPD eingebrachte Antrag Drucksache - DS/1361/VIII Anrechnung der Staffelgeschosse offengelegt (https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/po… ), Dieser wurde in der BVV auch beschlossen, in 2 Bauprojekten zum Nachteil des Landes Berlins in Bezug auf entgangene Einnahmen, Kitaplätze, Sozialwohnungen und ggf. Schulplätze. Es fehlen zahlreiche Wohnungen (Staffelgeschoss -‘Wohnungen) in allen Berechnungsgrundlagen; stattdessen wurde so getan als würden diese Wohnungen nicht existieren und auch nicht gebaut werden. Entweder sind diese nachverhandelt worden oder es wird ein Schaden eintreten. Zu den betroffenen Bauträger Bonava und WPK sind mir zum Teil weitere Berliner Bauprojekte mitgeteilt geworden, überall da wo Staffelgeschosswohnungen erstellt werden, könnte das identische Problem vorhanden sein. Würde sich dieses bisher nur als Karlshorster bekanntes Problem auf ganz Lichtenberg oder sogar ganz Berlin ausweiten, ist ein politischer Skandal, Millionenschäden für den Landeshaushalt und Tausender nicht erstellter Schulplätze, Kitaplätze, Sozialwohnungen nicht ausgeschlossen. Das gleiche Information wurde an an den Bezirksbürgermeister an den Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz an die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit CC Ausschuss - Schule und Sport CC Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Sofern Ihnen keine Antwort bis zum 23.10.2019 möglich ist (ein Tag vor der nächsten BVV) bitte ich um Weiterleitung an den Ausschuss Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung versandt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
27. September 2019 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Wohnungsbauentwicklung des Landes Berlin. Ich verstehe Ihre E-Mail als eine Bürgeranfrage zum Thema mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum und möchte Ihnen als Leiterin der Wohnungsbauleitstelle darauf wie folgt antworten: Basierend auf dem § 11 Baugesetzbuch kann das Land Berlin einen städtebaulichen Vertrag schließen. Aufbauend darauf wurde das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung aufgestellt, welches dem Land Berlin ermöglicht, den förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum sowie der Kostenbeteiligung an sozialen Folgebedarfen die aus einem Wohnungsneubauvorhaben erwachsen, über den städtebaulichen Vertrag vom Vorhabenträger einzufordern. Das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung basiert auf einer berlinweit einheitlichen Verfahrensweise zum Abschluss städtebaulicher Verträge und sichert eine Gleichbehandlung der Vorhabenträger sowie die Kalkulationssicherheit für das Vorhaben und dessen Folgebedarfe. Ergänzend dazu werden in verwaltungsinternen Rundschreiben die Rahmenbedingungen gesichert. Dies betrifft in diesem Fall die Anrechnung der Geschossfläche Wohnen. In den von Ihnen angesprochenen Fällen obliegt dem Bezirksamt Lichtenberg, als Träger der Planungshoheit, die Entscheidung, welche Flächen zur Ermittlung der anrechenbaren Geschossfläche Wohnen einbezogen werden. Nach dem derzeitigem Rundschreiben zur Geschossfläche Wohnen, ist die Einbeziehung der Staffelgeschosse in die Geschossfläche Wohnen für Angebotsbebauungspläne nach § 30ff. Baugesetzbuch eine Einzelfallentscheidung. Sofern Ihre Anfrage über die einer Bürgeranfrage hinaus geht und Sie eine Akteneinsicht fordern, lassen Sie es mich bitte erneut wissen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nacht…
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Von
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Betreff
AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
27. September 2019 17:43
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Für ihre Antwort danke ich Ihnen sehr. Abschließend bitte ich um Nummer, Datum, Betreff und genaue Textpassage des Rundschreibens. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nacht…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
11. Oktober 2019 19:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom 27.09.2019 möchte ich Ihnen in Vertretung der Leiterin der Wohnungsbauleitstelle den betreffenden Auszug aus dem verwaltungsinternen Rundschreiben zur "Bestimmung der Geschossfläche Wohnen im Rahmen der Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung" (Nr. 7/2017, Stand 8. November 2017) zusenden: " [...]Die Geschossfläche Wohnen ist die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Folgekosten der sozialen Infrastruktur sowie des Anteils des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums. Die Bestimmung erfolgt ausgehend von der Geschossfläche Wohnen und nicht ausgehend von real geplanten Wohneinheiten. Dies gilt sowohl für Verfahren, bei denen 30% der Geschossfläche Wohnen mietpreis- und belegungsgebunden vereinbart wird als auch für Verfahren, die unter die Übergangsregelung mit 25% der Wohneinheiten fallen. [...] Für die Bestimmung der Geschossfläche Wohnen sind die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen maßgeblich. Die Geschossfläche Wohnen ist grundsätzlich über das Maß der baulichen Nutzung zu bestimmen. Die Geschossfläche Wohnen in Nicht-Vollgeschossen, wie z. B. Staffelgeschossen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn gemäß § 20 Absatz 3 BauNVO im Bebauungsplan festgesetzt wird, dass diese Flächen ganz oder teilweise mitzurechnen sind. [...]" Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewie…
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Von
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Betreff
Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
25. November 2019 11:58
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) habe ich gefunden: § 2 Begriffe (11) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. 2Ein gegenüber den Außenwänden zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben. Habe ich das richtig verstanden, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 2 in Verbindung mit von Ihnen zitierten § 20 Absatz 3 Staffelgeschosse zwingend anzurechnen sind? Wenn ja 1. Liegen die Voraussetzungen des § 2 BauO Blin bei der Parkstadt ganz oder teilweise vor (Welche Parkstadt Staffelgeschosse sind Vollgeschosse?) 2. Ist ein Verlust des Landes Berlins (Einnahmen von Ausgleichszahlungen, Sozialwohnungen, Kitaplätze, Spielplatz-, Erholungsflächengröße) im Fall Parkstadt Karlshorst durch Nachverhandeln aller Staffel-Vollgeschosse inkl. der 35 Sozialwohnungen und Vertragsnachtrag vor Erteilung der Baugenehmigung - auszuschließen durch Vertragsnachtrag oder - eingetreten? 3. Kann im Falle des Vertragsnachtrages die Höhe der Ausgleichszahlungen Kita und Schule auf den Stand 2019 geändert werden, um einen weiteren Schaden des Landes Berlins abzuwenden? Die Investoren-Ausgleichszahlungen sind wegen gestiegener Baukosten heute erheblich höher als früher (Vertragsschluss 7/2018) und weder Kita- noch Schulbaubeginn liegt vor. Bleiben alle Ausgleichszahlungen unverändert, würde das Land Berlin die gestiegenen Kosten allein tragen müssen (anstelle des Investors, dessen Pflicht das für alle eigenen Plätze nach dem Modell der kooperativen Baulandentwicklung wegen des Verursacherprinzips das aber ist.) Zudem würde eine Ungleichbehandlung von Investoren mit gleichen Baubeginn entstehen können, die aufgrund des anzuwendenden Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht gestattet ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165367
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AW: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum ang…
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Betreff
AW: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
13. Dezember 2019 17:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Interesse an der Wohnungsbauentwicklung des Landes Berlin. Ich verstehe Ihre E-Mailanfrage als eine Bürgeranfrage zum Thema Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung und möchte Ihnen im Namen der Leiterin der Wohnungsbauleitstelle wie folgt darauf antworten: Ihre Frage 1 Liegen die Voraussetzungen des § 2 BauO Blin bei der Parkstadt ganz oder teilweise vor (Welche Parkstadt Staffelgeschosse sind Vollgeschosse? Antwort: Im hier vorliegenden Bebauungsplanverfahren handelt es sich um ein Angebotsbebauungsplan gemäß § 30f. Baugesetzbuch (BauGB). Basis für die Anwendung des Berliner Modells und dessen Berechnungsgrundlage bildet hier der Bebauungsplan 11-47ba. In der Planzeichnung und den dementsprechenden textlichen Festsetzungen werden demzufolge nur die Vollgeschosse per Bebauungsplan gesichert. Daher werden anhand der Vollgeschosse insbesondere die sozialen Folgebedarfe sowie die mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten berechnet. Ihre Frage 2 Ist ein Verlust des Landes Berlins (Einnahmen von Ausgleichszahlungen, Sozialwohnungen, Kitaplätze, Spielplatz-, Erholungsflächengröße) im Fall Parkstadt Karlshorst durch Nachverhandeln aller Staffel-Vollgeschosse inkl. der 35 Sozialwohnungen und Vertragsnachtrag vor Erteilung der Baugenehmigung - auszuschließen durch Vertragsnachtrag oder - eingetreten? Antwort: Im Rahmen der Nachtragsverhandlungen blieb die Anrechnung der Staffelgeschosse unberücksichtigt. Hinsichtlich der Versorgung an Kitaplätzen sieht der Vorhabenträger auch weiterhin freiwillig die Errichtung einer eignen Kita vor, welche mehr Kitaplätze schafft, als die aus seinem Bauvorhaben "Parkstadt" laut Berliner Modell resultieren. Ihre Frage 3 Kann im Falle des Vertragsnachtrages die Höhe der Ausgleichszahlungen Kita und Schule auf den Stand 2019 geändert werden, um einen weiteren Schaden des Landes Berlins abzuwenden? Die Investoren-Ausgleichszahlungen sind wegen gestiegener Baukosten heute erheblich höher als früher (Vertragsschluss 7/2018) und weder Kita- noch Schulbaubeginn liegt vor. Bleiben alle Ausgleichszahlungen unverändert, würde das Land Berlin die gestiegenen Kosten allein tragen müssen (anstelle des Investors, dessen Pflicht das für alle eigenen Plätze nach dem Modell der kooperativen Baulandentwicklung wegen des Verursacherprinzips das aber ist.) Zudem würde eine Ungleichbehandlung von Investoren mit gleichen Baubeginn entstehen können, die aufgrund des anzuwendenden Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht gestattet ist. Antwort: Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung lagen die Voraussetzungen zur Anwendung des Berliner Modells (in der Fassung vom 14.04.2015) vor. Folglich fand die Ermittlung und Prüfung der Angemessenheit anhand der im Jahr 2018 gültigen Kostenansätze statt. Für den Gleichbehandlungsgrundsatz gelten die Kostenansätze zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Die Verzögerung der Projektumsetzung ist vorrangig verfahrensbedingt. Eine Kostenbeteiligung für den Bereich Kita ist im Vertrag nicht vorgesehen, da sich der Vorhabenträger zum Bau einer eigenen Kita verpflichtet hat. Der städtebauliche Vertrag sichert dazu auch die Umsetzung des Kitavorhabens sowie vorsorglich entsprechende Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung. Mit freundlichem Gruß
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AW: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum ang…
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Von
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Betreff
AW: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
13. Dezember 2019 18:27
An
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Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in für Ihre Antwort danke ich Ihnen sehr. In Ihrer Antwort vom 13. Dezember 2019 17:31 zu Frage 1 ZItat: "In der Planzeichnung und den dementsprechenden textlichen Festsetzungen werden demzufolge >>>> nur<<<< die Vollgeschosse per Bebauungsplan gesichert. Daher werden >>>>anhand der Vollgeschosse<<<< insbesondere die sozialen Folgebedarfe sowie die mietpreis- und belegungsgebundenen Wohneinheiten berechnet." (>>>>...<<<<< = eine Markierung meinerseits) Nach § 2 Begriffe Nr 11 Satz 1 und 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 1 Vollgeschosse sind Geschosse, deren Oberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. 2 Ein gegenüber den Außenwänden zurückge-setztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und Geschosse im Dachraum sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie die lichte Höhe gemäß Satz 1 über mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses haben. Auf dem im Internet veröffentlichten Fotos haben die Geschosse mindestens zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses. Ist nunmehr durch die Baureife in der Parkstadt ein irrepaperabler Schaden für das Land Berlin eingetreten, weil die Staffelgeschosse als Vollgeschosse hätten mit gerechnet und mit berücksichtigt werden müssen: Zu wenig Sozialwohnungen, zu niedrige Ausgleichszahlung Schule, zu kleiner Spielplatz und zu kleine Grünflächen, zu wenig Kitaplätze (die von der Anzahl mindestens für die 2 Bauprojekte Parkstadt und Kaisergärten (gemäß Vertrag kooperativen Baulandentwicklung) reichen müssen, oder wird jetzt zwingend vor der Erteilung der Baugenehmigung der Vertrag mit der kooperativen Baulandentwicklung mit der Bonnava nachverhandelt um den Schaden für das Land Berlin auszuschließen? Wenn beides nicht, bitte ich um Begründung mit Rechtsgrundlage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165367
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
WG: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum ang…
Von
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Betreff
WG: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
12. Februar 2020 15:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Zustellung des Bescheides im Rahmen der Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage benötigt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eine gültige Meldeadresse von Ihnen. Bitte antworten Sie dazu auf die hier gegenständliche E-Mailadresse. Ich weise Sie zugleich vorsorglich darauf hin, dass der Bescheid eine Gebührenpflicht auslösen kann. Die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich höflichst zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum…
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Von
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Betreff
AW: WG: Parkstadt Karlshorst AW: Gegen die Benachteiligung von Menschen die auf Sozialwohnungen, Schulen, Wohnraum angewiesen sind, gegen Nachteile für das Land Berlin [#165367]
Datum
28. Februar 2020 13:23
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht die Adresse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165367 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>