Gehalt des Schulleiters

Das Gehalt des Schulleiters der Geschwister Scholl Gesamtschule in Dortmund Brackel und seines Stellvertreters. Bitte senden Sie mir hier die Daten der vergangen 8 Jahre zu soweit vorhanden. Grund dafür ist eine Facharbeit über Gehälter an Schulen im Wandel der Zeit.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. November 2019
  • Frist
    28. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gehalt des Schulleiters [#171042]
Datum
26. November 2019 09:48
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Gehalt des Schulleiters der Geschwister Scholl Gesamtschule in Dortmund Brackel und seines Stellvertreters. Bitte senden Sie mir hier die Daten der vergangen 8 Jahre zu soweit vorhanden. Grund dafür ist eine Facharbeit über Gehälter an Schulen im Wandel der Zeit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171042 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gehalt des Schulleiters“ vom 26.11.2019 (#171042…
An Schulamt für die Stadt Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gehalt des Schulleiters [#171042]
Datum
5. Juni 2020 09:18
An
Schulamt für die Stadt Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gehalt des Schulleiters“ vom 26.11.2019 (#171042) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 161 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171042

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Schulamt für die Stadt Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Schule Sehr geehrteAntragsteller/in bitte richten Sie Ihre Anf…
Von
Schulamt für die Stadt Dortmund
Betreff
Antwort: AW: Gehalt des Schulleiters [#171042]
Datum
5. Juni 2020 10:40
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Fachbereich Schule Sehr geehrteAntragsteller/in bitte richten Sie Ihre Anfrage an das Land, da Schulleiter Landesbedienstete sind. Daher kann der Fachbereich Schule keine Aussage zu dem Gehalt eines Schulleiters tätigen. Mit freundlichen Grüßen