Gehälter in der GIZ I

In BrandEins vom Januar 2012 schreibt der ehemalige Mitarbeiter der GIZ (gtz)
„Ständig wurden irgendwelche Superexperten aus Deutschland eingeflogen, die gar keinen Bezug zu Sri Lanka hatten und nun binnen einer Woche die Lage analysieren und Empfehlungen aussprechen sollten, etwa für eine neue Verwaltung für das Land. Was das bringt, wurde nicht hinterfragt. Nie wurde die Wirkung der Maßnahmen gemessen. In den Jahresberichten wurde immer nur dokumentiert, wie viel Geld man wofür investiert hatte.”

1) Ist dem BMZ diese Praxis seines Tochterunternehmens und größter Verwenderin von Fördermitteln bekannt?
2) Was sind die Auswahlkriterien fuer „Superexperten“?
3) Gibt es eine Evaluierung der Arbeit der Projekte und seiner Teile, die die GIZ im Auftrag des BMZ durchführt? Wo sind die Berichte hinterlegt?

Herr Bethke gibt weiter Auskunft ueber die lokale Praxis
„Nehmen wir etwa die Gehälter, die die Mitarbeiter der GTZ und der anderen internationalen Organisationen erhalten. Die sind um ein Vielfaches höher als in lokalen Unternehmen – mit der Folge, dass Personal von dort abgezogen wird. Einheimische Fachkräfte heuern bei den Hilfsorganisationen zum Beispiel als Fahrer oder Aushilfe im Büro an, weil sie dort deutlich mehr verdienen können.“

1) Sind die Gehaltsstrukturen der GIZ auf lokaler Ebene mit dem BMZ abgestimmt?
2) Wie stellt das BMZ und die GIZ sicher, dass lediglich örtlich angemessene Gehälter gezahlt werden?
3) Gibt es Untersuchungen über einen Verdrängungswettbewerb durch die GIZ?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juni 2015
  • Frist
    1. August 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In BrandEins vom…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gehälter in der GIZ I [#10412]
Datum
30. Juni 2015 16:58
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In BrandEins vom Januar 2012 schreibt der ehemalige Mitarbeiter der GIZ (gtz) „Ständig wurden irgendwelche Superexperten aus Deutschland eingeflogen, die gar keinen Bezug zu Sri Lanka hatten und nun binnen einer Woche die Lage analysieren und Empfehlungen aussprechen sollten, etwa für eine neue Verwaltung für das Land. Was das bringt, wurde nicht hinterfragt. Nie wurde die Wirkung der Maßnahmen gemessen. In den Jahresberichten wurde immer nur dokumentiert, wie viel Geld man wofür investiert hatte.” 1) Ist dem BMZ diese Praxis seines Tochterunternehmens und größter Verwenderin von Fördermitteln bekannt? 2) Was sind die Auswahlkriterien fuer „Superexperten“? 3) Gibt es eine Evaluierung der Arbeit der Projekte und seiner Teile, die die GIZ im Auftrag des BMZ durchführt? Wo sind die Berichte hinterlegt? Herr Bethke gibt weiter Auskunft ueber die lokale Praxis „Nehmen wir etwa die Gehälter, die die Mitarbeiter der GTZ und der anderen internationalen Organisationen erhalten. Die sind um ein Vielfaches höher als in lokalen Unternehmen – mit der Folge, dass Personal von dort abgezogen wird. Einheimische Fachkräfte heuern bei den Hilfsorganisationen zum Beispiel als Fahrer oder Aushilfe im Büro an, weil sie dort deutlich mehr verdienen können.“ 1) Sind die Gehaltsstrukturen der GIZ auf lokaler Ebene mit dem BMZ abgestimmt? 2) Wie stellt das BMZ und die GIZ sicher, dass lediglich örtlich angemessene Gehälter gezahlt werden? 3) Gibt es Untersuchungen über einen Verdrängungswettbewerb durch die GIZ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gehälter in der GIZ I" vom 30.06.201…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gehälter in der GIZ I [#10412]
Datum
11. August 2015 16:51
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gehälter in der GIZ I" vom 30.06.2015 (#10412) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>