Geheimdienstabkommen Deutschland-USA (bzw. BND-NSA) vom 28.4.2002

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Den Inhalt des bilateralen Abkommens (Memorandum of Agreement), das am 28.4.2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der USA bzgl. gemeinsamer geheimdienstlicher Zusammenarbeit oder einem geheimdienstlichen Datenaustausch von BND und NSA verabredet/unterzeichnet worden ist.

Bezug:
tagesschau.de-Meldung vom 7.8.2013 - http://www.tagesschau.de/inland/bndnsa100.html

Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - der Überzeugung sein, dieses Abkommen nicht veröffentlichen zu wollen oder zu können, so bitte ich zumindest um die Nennung des genauen Titels dieser Vereinbarung.

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Juli 2014
  • Frist
    12. August 2014
  • 4 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Inhalt des b…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Geheimdienstabkommen Deutschland-USA (bzw. BND-NSA) vom 28.4.2002 [#6693]
Datum
10. Juli 2014 20:06
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Inhalt des bilateralen Abkommens (Memorandum of Agreement), das am 28.4.2002 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der USA bzgl. gemeinsamer geheimdienstlicher Zusammenarbeit oder einem geheimdienstlichen Datenaustausch von BND und NSA verabredet/unterzeichnet worden ist. Bezug: tagesschau.de-Meldung vom 7.8.2013 - http://www.tagesschau.de/inland/bndnsa100.html Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - der Überzeugung sein, dieses Abkommen nicht veröffentlichen zu wollen oder zu können, so bitte ich zumindest um die Nennung des genauen Titels dieser Vereinbarung. Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Ich hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ich keinerlei im Rahmen dieser IFG-Anfrage entstehenden Kosten akzeptieren werde, solange mir diese nicht vor ihrem Entstehen schriftlich angekündigt worden sind und solange ich die Übernahme dieser Kosten nicht schriftlich zugestimmt bzw. diese akzeptiert habe. Vielen Dank für Ihre Arbeit und Bemühungen mit meiner IFG-Anfrage!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundeskanzleramt
IFG-Anfrage
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage
Datum
6. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen