Geheime Urteile und Beschlüsse beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind die dem Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz unterstellten Gerichte verpflichtet, alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15).

Die Veröffentlichung von Urteilen soll also nicht Sache der richterlichen Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, sondern Sache der Gerichtsverwaltung sein.

Tatsächlich jedoch werden zumindest vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nur sehr wenige ausgewählte Urteile und Beschlüsse veröffentlicht.

Insoweit wird der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gebeten, Auskunft zu erteilen, aufgrund welcher Anweisungen/Verordnungen/Rechtsgrundlagen die Gerichtsverwaltung die Veröffentlichung der überwiegenden Anzahl von Urteilen und Beschlüssen zurückhält.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheime Urteile und Beschlüsse beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg [#184491]
Datum
13. April 2020 16:25
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind die dem Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz unterstellten Gerichte verpflichtet, alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15). Die Veröffentlichung von Urteilen soll also nicht Sache der richterlichen Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, sondern Sache der Gerichtsverwaltung sein. Tatsächlich jedoch werden zumindest vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nur sehr wenige ausgewählte Urteile und Beschlüsse veröffentlicht. Insoweit wird der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz gebeten, Auskunft zu erteilen, aufgrund welcher Anweisungen/Verordnungen/Rechtsgrundlagen die Gerichtsverwaltung die Veröffentlichung der überwiegenden Anzahl von Urteilen und Beschlüssen zurückhält.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184491
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz Brandenburg
(I.3) 3133-E I.047/20; E-Mail vom 13. April 2020 Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie …
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
(I.3) 3133-E I.047/20; E-Mail vom 13. April 2020
Datum
22. April 2020 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an die im Schreiben genannte Bearbeiterin oder den Bearbeiter. Mit freundlichen Grüßen